Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete
Allgemeines:
- Zum Schutz des in den Wasserwerken geförderten Grundwassers wird das dazugehörige Einzugsgebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
- Die Flächenausdehnung der Wasserschutzgebiete wird im Wesentlichen durch die Höhe der Wasserentnahme und durch den Aufbau und die Eigenschaften des Untergrundes bestimmt.
- Ein Wasserschutzgebiet gliedert sich in unterschiedliche Schutzzonen:
- Die Schutzzone I ist der Bereich mit einem Radius von 10 m um den jeweiligen Entnahmebrunnen herum. Diese Zone ist eingezäunt und darf außer vom Wasserwerkspersonal von niemandem betreten werden.
- Die Schutzzone II umschließt die sogenannte 50-Tages-Linie. Von der äußeren Grenze dieser Schutzzone braucht das Grundwasser mindestens 50 Tage, bis es zu den Brunnen gelangt. In dieser Zeit sind alle grundwasserschädigenden Keime abgestorben. Innerhalb dieser Zone muss das Grundwasser durch die belebte Bodenzone gegen Verunreinigungen durch Bakterien und Viren geschützt werden.
- Die Schutzzone III (gegebenenfalls aufgeteilt in III A und B) umschließt das gesamte Einzugsgebiet der Wasserfassung. In ihr soll das Grundwasser vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen geschützt werden.
- Das Wasserschutzgebiet wird durch eine Verordnung festgesetzt, in der auch die im Wasserschutzgebiet unzulässigen Verhaltensweisen aufgeführt sind, die sich je nach Schutzzone unterscheiden. Verboten beziehungsweise nur beschränkt zugelassen sind zum Beispiel die Versickerung von Abwasser, die Anlage von Gärfuttermieten, die Herstellung von Brunnen oder Erdwärmeanlagen sowie der Transport und die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
- In Oldenburg gibt es zwei Wasserschutzgebiete:
- für das Wasserwerk I in Donnerschwee und
- für das Wasserwerk II in Alexandersfeld
Hinweis:
Die Lage der Wasserschutzgebiete finden Sie hier in unserem GeoPortal unter der Kategorie „Wasserschutzgebiete“ ». Auch die Verordnungen der Wasserschutzgebiete können Sie dirt über einen Klick auf das Wasserschutzgebiet aufrufen.
Ausnahmegenehmigung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen ist formlos mit Begründung, Beschreibung des Vorhabens und Lageplan in dreifacher Ausfertigung an die Untere Wasserbehörde zu richten.
Naturschutz und technischer Umweltschutz
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024