Autowaschen
Autowaschen
Allgemeines
- Autowaschen belastet Boden und Gewässer.
- Es werden dabei zahlreiche Schadstoffe freigesetzt, die Boden und Gewässer verunreinigen können.
- Unter Waschen ist in diesem Zusammenhang die Wäsche mit mechanischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Bürste, Hochdruckreiniger) und/oder chemischen Reinigungsmitteln, zu denen auch Essig gehört, zu verstehen.
- Fahrzeugwäschen sind an zugelassenen Waschplätzen und Waschanlagen durchzuführen.
- Auf gepflasterten Flächen führen sie zur Verunreinigung von Boden und Grundwasser.
- Nach geltendem Wasserrecht ist jeder Bürger verpflichtet, Boden, Grund- und Oberflächengewässer vor Schadstoffeinträgen zu schützen. Zuwiderhandlungen können straf- oder ordnungsrechtlich geahndet werden. Dabei ist es unerheblich ob ein Reinigungsmittel „pH-neutral“ oder „biologisch abbaubar“ ist.
- Das Abwasser aus Fahrzeugwäschen muss über eine genehmigte Abwasserbehandlungsanlage der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden. Fahrzeugwäschen dürfen nur auf genehmigten, flüssigkeitsdichten Waschplatzflächen durchgeführt werden.
- Lediglich das gelegentliche, leichte Abspülen ohne mechanische Hilfsmittel ist aus wasserrechtlicher Sicht tolerierbar. Dies lässt sich mit einem Regenschauer vergleichen.
Hinweis:
Nutzen Sie am besten die speziell ausgerüsteten gewerblichen Kfz-Waschplätze oder eine Autowaschanlage.
Dann ist eine umweltgerechte Abwasserbehandlung gewährleistet.
Mehr zum Thema Gewässerverschmutzung finden Sie hier »
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter F10 in den Entsorgungsbedingungen des OOWV »
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024