Abfallüberwachung

Vollzug diverser abfallrechtlicher Bestimmungen durch die Stadt Oldenburg

Die Aufgaben der Abfallüberwachung werden von der Unteren Abfallbehörde der Stadt Oldenburg wahrgenommen.

Grundlage für die Arbeit sind insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) und das Niedersächsische Abfallgesetz, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz), das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elekrtronikgesetz) sowie die dazu erlassenen Verordnungen und Erlasse.

Hauptaufgabe in diesem Arbeitsbereich sind die Abfall- und Sonderabfallüberwachung von Betrieben, beziehungsweise Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, zum Beispiel Handelsbetriebe, Arztpraxen, Schulen, Tankstellen und Baufirmen.

Daneben ist die untere Abfallbehörde auch für illegale Abfallablagerungen, das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und die Altautoentsorgung zuständig. Weitere Einzelheiten dazu, sind den obenstehenden Stichworten zu entnehmen.

Kontakt

Stadt Oldenburg
Untere Abfallbehörde
Industriestraße 1 h
26121 Oldenburg

E-Mail: abfallbehoerde[at]stadt-oldenburg.de

Sachbearbeitung:
Sarah Linnebrüg, Telefon: 0441 235-4194
Christian Würdemann, Telefon: 0441 235-2183

Zuletzt geändert am 22. Oktober 2024