Ehrenamtliches Engagement

Beauftragte für Naturschutz- und Landschaftspflege

Die Naturschutzbehörde kann gemäß § 34 Absatz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) eine Person zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Die Beauftragten müssen die erforderliche Sachkunde besitzen und dürfen keine Bediensteten der bestellenden Behörde sein. Sie werden jeweils für fünf Jahre bestellt. In der Stadt Oldenburg hat der oder die Beauftragte gleichzeitig einen Sitz als beratendes Mitglied im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK) des Rates der Stadt Oldenburg, um einen guten Informationsfluss zwischen Verwaltung, Politik und Naturschutzbeauftragten zu unterstützen.

Die Naturschutzbeauftragten sollen gemäß § 34 Absatz 2 NAGBNatSchG die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege beraten und unterstützen. Sie sollen das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben fördern und sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. Die Naturschutzbehörde erteilt den Naturschutzbeauftragten alle Auskünfte, die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind.

Kontakt zum Naturschutzbeauftragten

Seit dem 1. März 2023 nimmt Prof. Dr. Rainer Buchwald die ehrenamtliche Aufgabe des Naturschutzbeauftragten für die Stadt Oldenburg wahr.

Rainer Buchwald können Sie per E-Mail unter der Adresse rainer.buchwald[at]uol.de » erreichen.

Landschaftswacht

In der Stadt Oldenburg sind Landschaftswarte und eine Landschaftswartin im Einsatz, die zusammen die Landschaftswacht bilden. Diese Landschaftswacht hat die Aufgabe, die geschützten Teile von Natur und Landschaft sowie Naturparks zu überwachen und für den Artenschutz zu sorgen.

Aktuell ist die Landschaftswacht in folgenden Gebieten tätig:

  • Landschaftsschutzgebiet Hausbäkeniederung und Naturschutzgebiet Everstenmoor
  • Naturschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen und Donnerschweer Polder
  • Landschaftsschutzgebiet Haarenniederung
  • Landschaftsschutzgebiet Gerdshorst und Tegelbusch
  • Landschaftsschutzgebiet Mittlere Hunte und Buschhagenniederung
  • Naturschutzgebiet Bahndammgelände Krusenbusch und Landschaftsschutzgebiet Wüschemeer
  • Landschaftsschutzgebiet Blankenburger Holz, Klostermark, Blankenburger See, Dielaker See und geschützter Landschaftsbestandteil Gleisweg
  • Landschaftsschutzgebiet Oldenburger-Rasteder Geestrand (Bornhorster Seen und Moorplacken)
  • Landschaftsschutzgebiet Oldenburger-Rasteder Geestrand (ohne Donnerschweer Polder), geschützter Landschaftsbestandteil Alte Braker Bahn
  • Naturschutzgebiet Alexanderheide und geschützter Landschaftsbestandteil Gutspark Dietrichsfeld
  • Kompensationsflächen Neuenwege

Für Fragen, Wünsche oder Anregungen stehen wir gern zur Verfügung. Falls Sie an einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit Interesse haben und weitere Informationen wünschen, können Sie sich gern bei uns melden.

Kontakt

Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
Zimmer 136
26105 Oldenburg

Umwelttelefon: 0441 235-2777
Fax: 0441 235-4722
E-Mail: naturschutz[at]stadt-oldenburg.de »

Zuletzt geändert am 3. Juni 2024