Nutzungssatzung Dobbenwiese einfach erklärt!
Was steht drin – kurz und knapp
Wir möchten Ihnen die Nutzungssatzung für die Dobbenwiese einfach und verständlich näherbringen.
Das ist auf und rund um die Dobbenwiese nicht erlaubt:
- Geräuschverstärker benutzen (jegliche Art von Lautsprechern wie zum Beispiel: Bluetoothboxen, Handys, Tablets et cetera),
- Rasenflächen, Bänke oder bauliche Anlagen/Einrichtungen beschädigen oder verunreinigen,
- offenes Feuer entzünden oder unterhalten,
- grillen oder kochen,
- Rasenflächen und sonstige begehbare Anlagenteile mit Kraftfahrzeugen befahren,
- außerhalb des Toilettenwagens seine Notdurft verrichten,
- die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch unzumutbaren Lärm in ihrer Ruhe stören.
Fazit: Wird sich nicht an die Regeln gehalten, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
1. Keine Geräuschverstärker
Musikverstärker sind enorme Lärmquellen, die eine große Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner darstellen. Oftmals denkt man sich, „Ach, das bisschen Musik". Nur leider ist die Masse der Musikverstärker, sowie der unkontrollierbare Lärm die diese mit sich bringen, nicht kontrollierbar.
Was für Möglichkeiten bestehen nun? Gitarre spielen oder singen sind natürlich erlaubt, hier ist aber auch immer eine gute Portion Rücksicht zu nehmen. Eine andere Idee – Kopfhörer in die Ohren und den Lieblingssong einfach für sich genießen!
2. Nichts beschädigen und verunreinigen
Jeder von uns weiß bestens, was dieser Satz bedeutet.
Wieso muss es jedoch extra in der Nutzungssatzung mit aufgeführt werden? Die Realität ist oftmals leider eine ganz andere.
Hier ein kleiner Einblick, was genau gemeint ist:
- Lieblingsaufkleber des Vereins auf eine Bank oder einen Mülleimer kleben? Nein, das geht nicht.
- Bierflasche mit dem Hals voran in den Rasen rammen? Nein, das geht auch nicht.
- Die Treppe vom Toilettenwagen aushebeln und ins Gebüsch werfen? Machen vernünftige Menschen nicht.
- Ein Loch auf der Dobbenwiese buddeln? Nö, auch eine schlechte Idee.
- Auf Gegenstände „taggen“ (sein Kürzel schmieren)? Ist nicht so clever.
Lassen wir die Liste der Beispiele nicht zu lang werden. Klar ist, die Dobbenwiese als ein erweitertes Zuhause zu sehen und sich dort auch so zu verhalten!
3. Kein Feuer
Milde Luft, mit Freunden zusammen sein, etwas essen oder trinken und seine Gedanken in einem Feuer verlieren. Viele kennen es, viele lieben es! Leider bringt diese „Lagerfeuer-Romantik“ auch viele Gefahren mit sich, so dass es wirklich nur in einem geschützen Bereich durchgeführt werden sollte. Die Dobbenwiese ist hierfür kein richtiger Ort. Die Wahrscheinlichkeit ein Feuer nicht bis zum vollständigen Erlöschen bewachen zu können, ist leider sehr groß.
Hinweis: Auch wenn keine Flamme mehr zu sehen ist, die Glut im Inneren stellt weiterhin eine enorme Brandgefahr dar.
Unser Tipp: Wie wäre es mit einem kleinen LED Lichtchen oder „im Dunkel ist gut munkeln?“
4. Nicht grillen und kochen
Grillen oder kochen auf der Dobbenwiese? Dies ist nicht erlaubt und auch kein Einzelfall. „Wildes“ Grillen oder Kochen an öffentlichen Orten im Freien ist grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet.
Natürlich ist Essen und Trinken am Lieblingsort gestattet und gehört zu einem wunderbaren Zusammensein dazu. Ganz einfach gutes Essen und Trinken mitbringen und genießen! Wichtig: Den dadurch entstandenen Müll direkt in eine eigens mitgebrachte Mülltüte oder in einen unserer aufgestellten Abfallbehälter entsorgen.
Guten Appetit!
5. Kein Befahren der Grünanlagen mit Kraftfahrzeugen
Kein Parkplatz? Nur kurz drehen oder direkt mit dem Motorroller bei der Decke der Freunde parken?
Das geht leider nicht!
Auf der Dobbenwiese sowie den Nebenanlagen darf nicht mit einem Kraftfahrzeug umhergefahren werden. Nicht nur, dass der Boden dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird; die Gefahr, dass jemand zu Schaden kommt, ist einfach viel zu groß.
6. Außerhalb des Toilettenwagens seine Notdurft verrichten ist verboten
...und ab ins Gebüsch! Der schnelle Sprung ins Dickicht ist für Viele ein bequemer und sauberer Weg, seine Blase zu erleichtern (oder sogar Größeres). Für Anwohnende mit ihren Gärten, aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Arbeiten an Gebüschen vornehmen müssen, mitunter das Unangenehmste, auf das sie stoßen können.
Stellen wir uns doch einfach vor, wir haben zu einer Grillparty im heimisches Garten eingeladen und alle Gäste gehen nicht auf die Toilette, sondern nehmen das Gebüsch neben der Terassentür oder direkt den Baum im Rosenbeet. Schön ist das nicht, aber leider ist dies ein gängiges Verhalten, das auf der Dobbenwiese zu beobachten ist.
Das Image eines Toilettenwagens ist sicherlich nicht das beste – Gerüche, undefinierbare Flüssigkeiten auf dem Fußboden, Dreck, kein Toilettenpapier oder keine Seife. Die Unannehmlichkeiten-Liste, die so ein Toilettenwagen mit sich bringt, ist lang. Wir sind sehr darauf bedacht, alles in einem sauberen und annehmlichen Zustand zu halten. Seit 2022 wird der Toilettenwagen, der in der warmen Monaten (Mitte April bis Anfang Oktober) zur Verfügung steht, durch ein Reinigungsunternehmen sauber gehalten (Reinigung mehrmals die Woche, auch am Wochenende). Alles darüber hinaus, liegt in der Hand der Nutzenden.
Zuletzt geändert am 8. Mai 2024