Selbständiges Wohnen und Anmietung
In der eigenen Mietwohnung
Insbesondere für Personen mit langfristigerer Bleibeperspektive ist selbst- und eigenständiges Wohnen von großer Bedeutung für eine gelungene Integration in die Gesellschaft.
Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sind zudem dem Grunde nach nicht berechtigt, weiterhin städtische Unterkünfte zu bewohnen.
Aus diesem Grund unterstützt das Zentrale Flüchtlingsmanagement diesen Personenkreis intensiv bei der Suche nach Wohnungen und bei den nötigen Antragsstellungen.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner für die Unterstützung bei selbstständiger Anmietung:
Marcus Weisheit
marcus.weisheit[at]stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-4415
Zuletzt geändert am 28. Februar 2023