Selbständiges Wohnen und Anmietung

In der eigenen Mietwohnung

Insbesondere für Personen mit langfristigerer Bleibeperspektive ist selbst- und eigenständiges Wohnen von großer Bedeutung für eine gelungene Integration in die Gesellschaft.

Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sind zudem dem Grunde nach nicht berechtigt, weiterhin städtische Unterkünfte zu bewohnen.

Aus diesem Grund unterstützt das Zentrale Flüchtlingsmanagement diesen Personenkreis intensiv bei der Suche nach Wohnungen und bei den nötigen Antragsstellungen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner für die Unterstützung bei selbstständiger Anmietung:

Marcus Weisheit
marcus.weisheit[at]stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-4415

Zuletzt geändert am 28. Februar 2023