Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete, ausreisepflichtige Personen sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einem nur vorübergehenden Aufenthalt können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Hierbei kommt es auf die Hilfebedürftigkeit der jeweiligen Person an (zum Beispiel kein Einkommen oder kein bedarfsdeckendes Einkommen). Für weitere Informationen zum Thema sowie bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsgewährung im Fachdienst Zentrales Flüchtlingsmanagement der Stadt Oldenburg.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG

  • Buchstabenbereich A bis E
    Frau Ziese, Telefon: 0441 235-2934
  • Buchstabenbereich F bis N
    Herr Obeed, Telefon: 0441 235-2484
  • Buchstabenbereich O bis Z
    Frau Voigt, Telefon: 0441 235-4714
  • Krankenhilfe
    Herr Liesche, Telefon: 0441 235-2484

Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail unter asyl-leistungen[at]stadt-oldenburg.de an uns wenden.

Zuletzt geändert am 28. März 2025