Schutzkonzept für unsere Projekte
Der Schutz der Schülerinnen und Schüler in unseren Projekten liegt uns sehr am Herzen. Wir wollen aktiv dazu beitragen, sichere Räume für Mädchen und Jungen zu schaffen, und verpflichten uns und die Patinnen und Paten zu folgenden Grundsätzen:
- Im Rahmen der Betreuung ist das Kinder- und Jugendschutzgesetz zu beachten.
- Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend »
- Alle Akteurinnen und Akteure sind aktiv und offen für präventive Ansätze gegen Gewalt an Mädchen und Jungen.
- Sobald ein Verdacht auf häusliche Gewalt jeglicher Art besteht, ist dies dem Fachdienst unverzüglich zu melden.
- Eine gewaltfreie Kommunikation, ohne sexistische oder abwertende Kommentare, ist immer zu beachten.
- Die physischen und psychischen Grenzen der Schülerinnen und Schüler sind zu wahren. Bei Konflikten ist der Fachdienst anzusprechen.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen stets dazu ermutigt werden, Kritik zu äußern und ihre Grenzen klar zu benennen.
- Situationen, in denen die Schülerinnen und Schüler sich nicht wohl fühlen, dürfen diese selbst beenden.
- Körperliche Kontakte (zum Beispiel in den Arm nehmen um zu Trösten oder Mut zu machen) müssen von den Kindern und Jugendlichen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
- Was Schülerinnen und Schüler erzählen, wird nicht weitergetragen. Aber: Was Patinnen und Paten erzählen und was gemeinsam unternommen wird, sollen die Schülerinnen und Schüler immer offen kommunizieren.
- Die Gestaltung der gemeinsamen Zeit kann nur mit dem Einverständnis der Eltern erfolgen.
- Übernachtungen sind nicht gestattet.
- Ein erforderliches Umkleiden, zum Beispiel für sportliche Aktivitäten, ist nur getrennt erlaubt.
- Geschenke an die Schülerinnen und Schüler sind nur in Ausnahmefällen angebracht und dürfen einen bestimmten Wert nicht übersteigen.
- Es ist untersagt, Bild- und Filmmaterial im Internet zu veröffentlichen.
Zuletzt geändert am 30. August 2024