Niedersächsische Härtefallkommission
Was ist die Niedersächsische Härtefallkommission?
Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer (im Regelfall Inhaber einer Duldung) haben in Niedersachen die Möglichkeit sich an die Härtefallkommission zu wenden. Die Härtefallkommission setzt sich aus Personen des öffentlichen Lebens, unter anderem aus Kirchen, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Ärztinnen und Ärzten zusammen. Im Rahmen der Eingabe an die Härtefallkommission können ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer darlegen, welche dringenden persönlichen oder humanitären Gründe ihrer Ausreise aus Deutschland entgegenstehen. Insbesondere die soziale, schulische und berufliche Integration wird von der Härtefallkommission geprüft. Die Härtefallkommission überprüft dabei nicht die rechtlichen Entscheidungen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Ausländerbehörde getroffen haben, sondern prüft die besonderen individuellen Härtefallgründe der Betroffenen. Stimmt die Härtefallkommission einer Härtefalleingabe zu, richtet sie ein Härtefallersuchen an den Innenminister. Der Innenminister entscheidet dann über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus Härtefallgründen (§ 23 a Aufenthaltsgesetz).
Die Härtefalleingabe kann an ein Mitglied der Härtefallkommission oder an die Geschäftsstelle beim Niedersächsischen Innenministerium gerichtet werden. Die Adressen der Mitglieder sowie weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport » zu finden.
Zuletzt geändert am 13. Juni 2023