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Richtlinie zur Förderung von Belegungsbindungen
Richtlinie zur Förderung von Belegungsbindungen
Die Stadt Oldenburg fördert im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Belegungsbindungen“, das Eingehen von Belegungs- und Mietpreisbindungen an nicht preisgebundenem Mietwohnraum durch Gewährung eines Zuschusses.
Mit der Förderung von Belegungsbindungen verfolgt die Stadt Oldenburg das Ziel, preisgünstigen Wohnraum für Haushalte mit geringerem Einkommen im Oldenburger Wohnungsbestand zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Sowohl Private als auch Wohnungsgesellschaften, die über freie Einzelwohnungen oder auch größere Bestände verfügen und mittel- oder langfristig eine Belegungsbindung eingehen möchten, werden mit diesem Programm angesprochen.
Das Förderprogramm hat folgende Inhalte:
Der Bindungszeitraum beträgt zehn Jahre.
Voraussetzungen
- Vermietung nur an Mieterinnen/Mieter mit einem einfachen Wohnberechtigungsschein »,
- Wohnung unterliegt keiner Belegungs- oder Mietpreisbindung,
- Wohnung wird neuvermietet oder ist bereits an einen Mieter mit einfachem Wohnberechtigungsschein vermietet.
Nettokaltmiete
maximal 5,70 Euro/Quadratmeter Wohnfläche; Mieterhöhungen sind im Bindungszeitraum nicht möglich
Förderung
Einmalzahlung zu Beginn:
- 0,80 Euro/Quadratmeter Wohnfläche pro Monat zuzüglich:
- 5 Euro/Quadratmeter Wohnfläche und Jahr für fünf Jahre und
- 10 Euro/Quadratmeter Wohnfläche und Jahr für die weiteren Jahre des Bindungszeitraumes
Beispielrechnung
für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 60 Quadratmeter:
60 Quadratmeter x 0,80 Euro x 12 (Monate) x 10 (Jahre) ergibt: 5.760 Euro
60 Quadratmeter x 5 Euro x 5 (Jahre) ergibt: 1.500 Euro
60 Quadratmeter x 10 Euro x 5 (Jahre) ergibt: 3.000 Euro
Fördersumme gesamt: = 10.260 Euro
Zu der Förderung von 10.260 Euro durch die Stadt Oldenburg erhält der Vermieter noch den Mietzins vom Mieter.
60 Quadratmeter x maximal 5,70 Euro x 12 (Monate) x 10 (Jahre) ergibt: 41.040 Euro
Förderung: 10.260 Euro
Gesamt: = 51.300 Euro
Der Rat der Stadt Oldenburg hat auf Anregung des Arbeitskreises Bündnis Wohnen in Oldenburg am 21. Dezember 2015 die Richtlinie beschlossen.
Richtlinie und Antragsformular
Ansprechpartnerin
Frau Birgit Bruns
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Technisches Rathaus
Industriestraße 1 a
Raum 126
Telefon 0441 235-2587
Zuletzt geändert am 25. April 2024