Antwort Frage 5
Richtig!
Im Falle einer Heirat, einer Geburt oder eines Kirchenaustritts muss man sich beim Standesamt melden. Hier werden außerdem auch Sterbefälle aufgenommen. Du möchtest mehr über diese Ereignisse erfahren? Dann kannst du dich auf den Seiten des Standesamtes » schlau machen.
Zuletzt geändert am 16. März 2023