Rufbereitschaft
Das Team der Ambulanten Hilfen übernimmt die Rufbereitschaft für das Amt für Jugend und Familie. Die Rufbereitschaft ist jeweils nach Dienstschluss des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) über die Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt oder der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (KJPP) zu erreichen.
Die Rufbereitschaft wird zum Beispiel tätig:
- In Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen, die sich im Stadtgebiet von Oldenburg aufhalten.
- Für Kinder/Jugendliche, die nicht angemessen versorgt erscheinen.
- In Form von Begleitung, wenn geschlossene Unterbringung von Minderjährigen bei Fremd- oder Selbstgefährdung notwendig wird.
- Wenn sorgeberechtigte Eltern die Versorgung von Minderjährigen nicht übernehmen können.
- Bei häuslicher Gewalt in Familien mit minderjährigen Kindern.
- Für minderjährige Selbstmelder, die nicht mehr in den elterlichen Haushalt zurückkehren möchten oder können (zum Beispiel bei körperlicher oder psychischer Gewalt, langwierigen Streitigkeiten)
- Wenn die Polizei Minderjährige aufgreift, die vermisst gemeldet sind.
Möglichkeiten der Rufbereitschaft
- Klärung durch gemeinsame Gespräche zwischen den Eltern und Kindern
- Prüfung, ob der/die Minderjährige bis zur Öffnungszeit des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) im Elternhaus verbleiben kann
Ist aktuell ein Verbleib im Elternhaus nicht möglich, können
- die Kinder bei einer geeigneten Person in Obhut genommen werden.
- Kinder bis 12 Jahre zu Beispiel in einer Bereitschaftsbetreuungsfamilie untergebracht werden.
- Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren in der Jugendschutzstelle untergebracht werden.
Sind die sorgeberechtigten Eltern erreichbar, wird das Verfahren mit diesen abgesprochen.
Zuletzt geändert am 5. November 2024