Stadion-Neubau: Weg frei für die nächsten Schritte

Eigenkapitalzuschuss von 15 Millionen Euro

Rat legt finanzielle Rahmenbedingungen fest

Ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zum Neubau des an der Maastrichter Straße geplanten Stadion-Neubaus ist erreicht: Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am Montag, 28. Oktober 2024, die Rahmenbedingungen für eine rechtssichere Finanzierung festgelegt. Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, SPD, CDU, FDP/Volt, BSW und AfD sorgten mit ihren Stimmen für die nötige Mehrheit, um die Planungen fortzusetzen.

In der vorangegangenen Sitzung am 30. September 2024 war ein Beschluss über das weitere Vorgehen auf Antrag der CDU vertagt worden. Nun wurde einem modifizierten Beschlussvorschlag zugestimmt. Kernpunkt dieses Beschlusses ist die Maßgabe, dass die Stadt einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro an die Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG leistet. Entschieden wurde außerdem, dass der – durch den Einsatz der städtischen Eigenkapitaleinlage voraussichtlich entstehende – jährliche Liquiditätsüberschuss der Stadiongesellschaft an den städtischen Haushalt zurückgeführt werden soll. Auf Initiative der CDU stimmte die Ratsmehrheit darüber hinaus für eine Kostenobergrenze: Demnach soll das Vergabeverfahren so gestaltet werden, dass der Rat die geplante Beauftragung eines Totalunternehmers ablehnen kann, wenn die kalkulierte Investitionssumme von 50,4 Millionen Euro überschritten wird. Über eine mögliche Steigerung der Investitionskosten um mehr als zehn Prozent gegenüber der Kalkulation will der Rat unverzüglich informiert werden.  

Der Beschluss beinhaltet auch, dass die Eigenkapitalstärkung in mehreren Tranchen gezahlt wird. Der Auszahlungszeitpunkt orientiert sich am Baufortschritt und am tatsächlichen Finanzbedarf. Ein Vertagungsantrag der Grünen, die das Thema zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zurückverweisen wollten, fand am Montagabend, 28. Oktober 2024, keine Mehrheit im Rat.

Im Einklang mit EU-Beihilferecht

Nach Prüfung der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei kann der Stadion-Neubau im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht finanziert werden. Unter Anwendung der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ließe sich ein zeit- und kostenaufwändiges Notifizierungsverfahren bei der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission vermeiden. Die EU-Beihilfegrenze für Investitionen in Sportinfrastrukturen liegt bei Anwendung der AGVO bei einer Höhe von bis zu 33 Millionen Euro. Dieser Schwellenwert kann beim Oldenburger Stadionprojekt eingehalten werden – als Investitionsbeihilfen gelten der Wert des an die Stadiongesellschaft zu übertragenden städtischen Grundstücks (nach vorläufiger Einschätzung sind dies bis zu 18 Millionen Euro) und der nun geplante Eigenkapitalzuschuss in Höhe von maximal 15 Millionen Euro. 

Abstimmung mit Land und Bund

Um auf Nummer sicher zu gehen, soll das Prüfergebnis der Rechtsanwaltskanzlei mit den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene erörtert und gegebenenfalls über den Bund mit der EU-Kommission vorabgestimmt werden. Hält die EU-Kommission ein Notifizierungsverfahren wider Erwarten für erforderlich, ist dieses umgehend einzuleiten. Die Dauer eines solches Verfahrens liegt erfahrungsgemäß bei 9 bis 15 Monaten.

Bürgschaft über Restsumme unbedenklich

Ursprünglich hatte die Stadt geplant, den Stadion-Neubau über die Stadiongesellschaft zu 100 Prozent durch Kredite finanzieren zu lassen. Eine Bürgschaft in dieser Höhe, die die Stadt für die Kreditaufnahme ihrer Tochtergesellschaft hätte voraussichtlich leisten müssen, stufte die Kommunalaufsicht jedoch als nicht vertretbar ein mit Blick auf die Gesamthöhe aller städtischen Bürgschaften. Wenn die Stadt hingegen maximal 15 Millionen Euro aus eigenen liquiden Mitteln einbringt, hat die Kommunalaufsicht keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, dass die Stadt für die von der Stadiongesellschaft zu tätigenden Kreditaufnahmen über die restliche Summe bürgt. 

Wie geht es nun weiter?

Nach dem nun erfolgten Ratsbeschluss kann der Auftrag für die technische Beratung zur Vorbereitung des Totalunternehmer-Verfahrens ausgeschrieben werden. Die aktuelle Zeitplanung geht von einer möglichen Fertigstellung des Stadionbaus am Ende des zweiten Quartals 2028 aus.

Mehr zum Stadion-Neubau erfahren

Der Rat der Stadt Oldenburg hatte am 15. April 2024 den Bau eines neuen Fußballstadions, das für den Profisport geeignet ist, beschlossen. Das Fassungsvermögen soll 10.000 Plätze mit einer Ausbaureserve auf 15.000 Plätze betragen. Alle Gutachten, Untersuchungen und Konzepte sowie Informationen und Hintergründe zum Thema Stadion-Neubau in Oldenburg ».

Zuletzt geändert am 29. Oktober 2024