Fakten zu Modernisierung und Neubau
„Stadion-Workshop“ bietet Fülle von Fakten und Entscheidungshilfen
Hat Profifußball in Oldenburg eine Zukunft? Kann das Marschwegstadion in eine für die Dritte Liga taugliche Spielstätte umgewandelt werden oder ist der Bau eines neuen Fußballstadions die Lösung? Um diese Fragen beantworten zu können, hat ein zweiteiliger „Stadion-Workshop“ im August und Oktober 2022 den Mitgliedern des Stadtrates eine Fülle von Fakten und Entscheidungshilfen geliefert. Erörtert wurden die jetzige Situation im Marschwegstadion, Sicherheits- und Verkehrsaspekte, Baukosten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie mögliche Nutzungen und Rechtsformen eines neuen Stadions.
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann kündigte an, dass er dem Rat auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse einen Beschlussvorschlag unterbreiten wird, um spätestens im ersten Quartal 2023 zu einem Grundsatzbeschluss zu kommen – was ihm im Februar 2023 gelungen ist.
Folgende Punkte wurden zusammengetragen:
Marschwegstadion
Was die gültige Baugenehmigung vorgibt:
Die gültige und einzig existierende Baugenehmigung stammt aus dem Jahr 1994 und bezieht sich auf den Tribünenausbau. In der Baugenehmigung sind folgende Nutzungszeiten, die den Spielbetrieb und die Kapazitätsauslastung einschränken, verbindlich geregelt:
Werktage
- Beginn zwischen 8.30 und 18 Uhr = 15.000 Zuschauende
- Beginn nach 18 bis 18.30 Uhr = 10.000 Zuschauende
- Beginn nach 18.30 Uhr = nicht zulässig
Sonn- und Feiertage
- Beginn zwischen 9.30 und 11.25 Uhr = 15.000 Zuschauende
- Beginn nach 11.25 bis 14.55 Uhr = 10.000 Zuschauende
- Beginn zwischen 15 und 18 Uhr = 15.000 Zuschauende
- Beginn nach 18 bis 18.30 Uhr = 10.000 Zuschauende
- Beginn nach 18.30 Uhr = nicht zulässig
Das Problem: Die aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zulässigen Anstoßzeiten erfüllen nicht die Bedingungen für den Drittligabetrieb (auch die neuen Spielzeiten ab 2023/2024 sehen Abendspiele vor). Auch durch einen umfangreichen Umbau des Stadions würde man die zulässigen Schallimmissionswerte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erreichen können.
Für einzelne Baumaßnahmen, die nicht die derzeitige Struktur des Stadions verändern, etwa die vom DFB geforderte Installation von Flutlicht und die Umrüstung der Tribünen-Sitzplätze von Bänken auf Sitzschalen sowie die Umwandlung von Stehplätzen in Sitzplätze im Gästebereich können voraussichtlich Genehmigungen in Aussicht gestellt werden. Für umfassendere Bautätigkeiten – zum Beispiel der Neubau der Gegengerade – wäre indes die Aufnahme eines neuen Baugenehmigungsverfahrens nötig, das den Bestandsschutz der alten Baugenehmigung aufhebt und zusätzliche Hürden schaffen wird (so ist aus heutiger Sicht unter anderem die Zahl der Stellplätze unzureichend). Das machte die Bauordnungsbehörde deutlich.
Wie die Polizei die Sicherheitsaspekte einschätzt:
Vertreter der Polizei nahmen im zweiten Workshop zur Sicherheitssituation bei Spielen am Marschweg Stellung: Fangruppierungen voneinander zu trennen und ein Aufeinandertreffen nicht nur beim Spiel, sondern auch während der An- und Abreise auf dem Weg zum Stadion zu verhindern, sei bei Spielen im Marschwegstadion nur mit hohem Kräfteaufwand möglich. Aus Sicht der Polizei wäre in einem neuen Stadion an der Maastrichter Straße, also in unmittelbarer Bahnhofsnähe, der Personalaufwand um ein Drittel reduzierbar. Hinzu kommen Verkehrsprobleme rund um den Marschweg und auf den Zubringerstraßen. Werden mehr als 5.000 Fans erwartet, müssen aktuell die Autobahnabfahrt und der Marschweg gesperrt werden.
Stadion-Neubau an der Maastrichter Straße
Welche Rechtsform in Frage kommt:
Für die Rechtsform im Falle eines Stadion-Neubaus bieten sich mehrere Modelle an. Realistisch erscheint, dass Bau, Betrieb und Vermarktung entweder von der Weser-Ems-Hallen GmbH & Co. KG (ähnlich wie bei den EWE-Arenen) oder durch eine noch zu gründende Stadion(betriebs)gesellschaft übernommen werden könnte. Der VfB Oldenburg hat Bereitschaft signalisiert, sich über seine Fußball GmbH an dieser Gesellschaft beteiligen zu wollen.
Welche Nutzungen denkbar sind:
Neben dem eigentlichen Fußballspielbetrieb durch den VfB Oldenburg und andere Vereine sowie Länderspiele der Jugend- und Frauen-Nationalmannschaften sind auch Unterhaltungsevents möglich. Der Hospitality-Bereich könnte für Tagungen, Ausstellungen, Firmenveranstaltungen, Messen, Universitätsveranstaltungen und gesellschaftliche Veranstaltungen wie Bälle oder Feiern genutzt werden. Auch eine Vermietung von Flächen an Arzt- und/oder Physiotherapie-Praxen käme in Frage.
Wie sehen Kosten und Wirtschaftlichkeitsberechnung aus:
Kosten, Erlöspotenziale und Wirtschaftlichkeit hat die Planungsmanagement & Projektberatung GmbH ProProjekt beleuchtet. Die Baukosten für ein neues Stadion mit einer Kapazität von 7.500 Plätzen werden auf rund 34 Millionen Euro (netto) beziffert. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die jährlichen Kosten für Finanzierung, Instandhaltung und Betrieb inklusive Abschreibungen bei einem Zinsszenario von 1,7 Prozent unter Berücksichtigung der erzielbaren Erlöse mit rund 1,7 Millionen Euro für die Dritte Liga und 2,1 Millionen Euro für die Regionalliga kalkuliert.
Planung und Wirtschaftlichkeit: Unterlagen zum Download
Den Ratsmitgliedern wurden in zwei Workshops im August und Oktober 2022 die Ergebnisse zur Funktionalplanung und zu den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für einen Stadion-Neubau vorgestellt. Die Dokumente finden Sie hier zum Download:
Zuletzt geändert am 13. März 2024