Sportplätze
Neues Verfahren sorgt für mehr Handlungsspielraum bei langanhaltenden Schlechtwetterphasen
Grün, gelb, rot: Cleveres Ampelsystem zeigt Sperrung von Sportplätzen an
In der Vergangenheit wurden alle städtischen Sportplätze mit Ausnahme der Kunstrasenplätze bei langanhaltenden Schlechtwetterperioden für die Nutzung durch die Schulen und Vereine gesperrt, um die Rasenfläche zu schonen und einer dauerhaften Schädigung der Grasnarbe vorzubeugen – im Winter 2023/2024 betrug die Sperrung satte sechs Monate. Daraufhin wurde das Verfahren überprüft, um die individuellen Eigenschaften und Nutzungen der Naturrasenplätze bei den Sperrungen stärker zu berücksichtigen. So erhofft sich das Sportbüro ganz im Sinne der Sportlerinnen und Sportler, pauschale und langanhaltende Sperrungen der städtischen Plätze künftig so weit wie möglich vermeiden zu können. Das Ergebnis: Ein Ampelsystem unterteilt die städtischen Sportplätze in drei Kategorien, anhand derer die Nutzung oder Sperrung künftig klar ausgerichtet wird.
Was wurde bewertet?
Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Stadtgrünpflege wurden im Herbst 2024 die städtischen Sportplätze bewertet. Berücksichtigt wurden dabei neben dem Belag (Naturrasen oder Kunstrasen) auch der Aufbau der Tragschicht, der aktuelle Zustand, die Auslastung und vor allem die Nutzung durch die Vereine.
Welche Kategorien gibt es?
Die Plätze wurden anhand der Bewertung in folgende drei Kategorien eingeteilt:
- Grün: Kunstrasenplätze
- Gelb: Naturrasenplätze mit einem Verein als Hauptnutzer und einer verantwortlichen Ansprechperson sowie Naturrasenplätze, die von einem städtischen Platzwart betreut werden
- Rot: Naturrasenplätze, die von mehreren Vereinen genutzt werden und für die es keine verantwortliche Ansprechperson gibt
Welche Plätze werden künftig gesperrt?
Bei langanhaltenden Schlechtwetterperioden, die in der Vergangenheit zu einer pauschalen Sperrung aller städtischen Naturrasenplätze geführt hätte, soll künftig folgendermaßen vorgegangen werden:
- Grün: Keine Sperrung der Plätze
- Gelb: Der hauptnutzende Verein entscheidet eigenverantwortlich, ob der Platz für den Trainings- und Spielbetrieb genutzt werden kann beziehungsweise der städtische Platzwart entscheidet über die Nutzung.
Folgende Einschränkungen gelten jedoch in den Zeiten, in denen bisher ein pauschales Nutzungsverbot ausgesprochen worden wäre: Keine Nutzung bei Dauerregen oder Frost, maximale Nutzungszeit pro Platz von zehn Stunden pro Woche sowie eine Verpflichtung zur gleichmäßigen Beanspruchung der Sportfläche.
- Rot: Sperrung der Plätze
Es wird davon ausgegangen, dass die Vereine der gelben Kategorie, die künftig eigenverantwortlich über eine Nutzung „ihrer“ Plätze entscheiden können, dies verantwortungsbewusst und mit Blick auf einen langfristigen Erhalt des Platzes und seiner Bespielbarkeit tun werden. Seitens der Stadt Oldenburg wurden sie im Vorfeld darauf hingewiesen, dass für die Beseitigung von Schäden an Naturrasenplätzen, die auf eine Überbeanspruchung während der Schlechtwetterperiode zurückzuführen sind, keine städtischen Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung stehen und somit hierfür der Verein verantwortlich wäre.
Welche städtischen Sportplätze sind welcher Kategorie zugeordnet?
Eine Zuordnung der städtischen Plätze zu den drei Kategorien ist der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Grün:
Kunstrasenplatz Alexandersfeld
Kunstrasenplatz Flötenteich
Kunstrasenplatz Kennedystraße
Kunstrasenplatz Kreyenbrück
Kunstrasenplatz Maastrichter Straße
Kunstrasenplatz Osternburg
Gelb:
Marschwegstadion und Nebenplätze (verantwortlich: Stadt Oldenburg, Stadionteam)
Sportpark Dornstede (verantwortlich: VfB Oldenburg)
Sportplätze Haarenesch (verantwortlich: Stadt Oldenburg, Stadionteam)
Sportplatz Klingenbergstraße (verantwortlich: Stadt Oldenburg, Stadionteam)
Sportplätze Krusenbusch (verantwortlich: Krusenbuscher SV)
Sportplatz Maastrichter Straße (verantwortlich: VfB Oldenburg)
Sportplätze Ofenerdiek (verantwortlich: SV Ofenerdiek)
Sportplatz Otterweg (verantwortlich: VfL Oldenburg)
Sportplatz Rennplatzstraße (verantwortlich: FC Ohmstede)
Sportplatz Schlieffenstraße (verantwortlich: FC Ohmstede)
Sportpark Eversten (verantwortlich: TuS Eversten)
Sportpark Osternburg (verantwortlich: GVO)
Rot:
Sportanlage Kennedystraße (Naturrasenplätze)
Sportpark Kreyenbrück (Naturrasenplatz)
Sportplatz Nordtangente
Ab wann gilt das neue Verfahren und wer war daran beteiligt?
Dieses neue Verfahren wird im Winter 2024/2025 probeweise eingeführt. Das Vorgehen wurde im Vorfeld mit den Verantwortlichen des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) besprochen und wird von diesen mitgetragen. Eine Informationsveranstaltung für die Vereine, die künftig eigenverantwortlich über die Nutzung von städtischen Sportplätzen entscheiden können, hat bereits im November 2024 stattgefunden.
Wo gibt es weitere Informationen?
Bei Fragen dazu ist das Sportbüro per E-Mail (sport[at]stadt-oldenburg.de) oder telefonisch (0441 235-2869) erreichbar.
Zuletzt geändert am 11. Dezember 2024