Häufig gestellte Fragen
Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen/Autoren, Illustratorinnen/Illustratoren.
Gibt es eine Altersbegrenzung?
Eine Altersbegrenzung wurde nicht festgelegt. Minderjährige Bewerberinnen/Bewerber müssen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten beilegen.
Welche Einsendungen sind teilnahmeberechtigt?
- Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
- Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
- sowie Bücher, die nach dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind.
Es muss sich in jedem Fall um ein Erstlingswerk im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur handeln.
Sind Einsendungen aus anderen Ländern teilnahmeberechtigt?
Ja, solange die Originalausgabe deutschsprachig ist, können Einreichungen aus allen Ländern eingereicht werden. Deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Texte sind nicht teilnahmeberechtigt!
Wie viele Exemplare müssen eingeschickt werden?
Es müssen jeweils fünf Exemplare eingesandt werden. Die Einsendung muss in einem Paket/Umschlag beziehungsweise in einer vollständigen Sendung erfolgen. Pro Exemplar müssen ein Einsendebogen, eine Kurzvita und ein Exposé beigelegt werden.
Wann läuft die Ausschreibungsfrist ab?
Die Einsendungen sind jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres einzureichen bei Stadt Oldenburg, Kulturbüro, Kinder- und Jugendbuchpreis, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg. Es gilt ausschließlich der Eingang bei der Stadtbibliothek Oldenburg. Werke, die nicht bis zum 15. Juni vorliegen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Poststempel, Kopien von Einlieferungsbelegen, Sendungsverfolgungsnummern etc. sind nicht entscheidend.
Wird eine anonymisierte Einsendung gewünscht?
Nein. Jedem Exemplar ist der genormter Einsendebogen mit den genauen Angaben zum Titel (soweit bekannt), eine Kurzbiographie der Illustratorin/Illustrator beziehungsweise der Autorin/Autor und eine kurze Inhaltsangabe (Exposé) beizufügen.
Was muss bei einem Pseudonym beachtet werden?
Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben beziehungsweise illustrieren, sind dazu verpflichtet ihren gebürtigen Namen bei Einsendung anzugeben und erklären sich einverstanden, im Falle einer Nominierung mit ihrem gebürtigen Namen genannt zu werden.
Welche Format- und Umfangvorgaben gibt es bei Manuskripten?
Das Werk muss vollständig eingereicht werden. Auszüge oder nicht fertiggestellte Manuskripte sind nicht teilnahmeberechtigt. Es darf nur ein Manuskript pro Person eingereicht werden.
Es werden ausschließlich gedruckte (auch doppelseitig) und zusammengeheftete Seiten berücksichtigt. Handschriftliche oder digitale Einreichungen in Form von eBooks, CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
„Zusammengeheftet“ bedeutet, dass die Seiten fest zusammengefügt werden. Zum Beispiel: getackert oder gelocht und eingelegt in einen Ordner/ Schnellhefter; Spiral- oder Plastikbindung etc. Es können auch Cliphefter oder Schienen genutzt werden. Professionelle Bindungen sind nicht erforderlich. Bitte verzichten Sie auf überflüssige Büroklammern, Folien, Umschläge und ähnliches!
Die Textmanuskripte müssen einen Mindestumfang von 500 (fünfhundert) Wörtern haben.
Die Mindestanzahl an Illustrationen in Bildmanuskripten beträgt 10 (zehn) Bilder.
Eine Obergrenze für die Anzahl der Illustrationen oder Wörter gibt es nicht.
Ist es möglich ein Textmanuskript ohne Illustrationen einzureichen?
Ja, in sofern die Mindestwortanzahl von 500 (fünfhundert) Wörtern berücksichtigt wird.
Ist es möglich sich sowohl mit seinem Erstlingswerk im Bereich Illustrationen als auch mit seinem Erstlingswerk im Bereich Text zu bewerben?
Ja.
Werden Einsendungen zurückgesendet oder können diese persönlich abgeholt werden?
Nein.
Was geschieht mit den Einsendungen nach dem Auswahlverfahren?
Die eingereichten Exemplare werden nach der Preisverleihung städtischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Manuskripte werden unter Wahrung des Datenschutzes entsorgt.
Was bedeutet „An die Öffentlichkeit treten“?
„An die Öffentlichkeit treten“ heißt, dass das Manuskript als Volltext öffentlich zugänglich gemacht wurde. Darunter zählen verlegte bzw. gedruckte Bücher (auch im Selbstverlag, in einem Webshop oder Auftragsarbeiten) beziehungsweise im Druck befindliche Bücher (auch BoD), E-Books, jegliche Dateiformate auf Homepages, Autorenforen etc.
Was bedeutet „monografisches Werk“?
Eine Monografie ist eine größere und in sich abgeschlossene Abhandlung über einen einzelnen Gegenstand, ein bestimmtes Problem/Thema oder eine Persönlichkeit, geschrieben von einem Autor.
Nicht teilnahmeberechtigt sind daher: Gedichte, Kurzgeschichten, Anthologien (Sammlung von mehreren Geschichten eines oder verschiedener Autoren), Sachtexte (wenn nicht in durchgehender Erzählung geschrieben), (fortlaufende) Blogs.
Weitere Informationen
Zuletzt geändert am 10. April 2025