Ausschreibung

Debüt einreichen: Stadt Oldenburg schreibt Kinder- und Jugendbuchpreis aus

Ab April 2025 können bisher unveröffentlichte Manuskripte und Bücher auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur eingereicht werden: Bis zum 15. Juni werden Einsendungen für den Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis entgegengenommen. Die Verleihung findet während der diesjährigen KIBUM im November statt.

Auch in diesem Jahr schreibt die Stadt Oldenburg wieder ihren mit 8.000 Euro dotierten Kinder- und Jugendbuchpreis aus. Der Förderpreis soll Autorinnen und Autoren, aber auch Illustratorinnen und Illustratoren ermutigen, ihre Erstlingswerke vorzulegen. Der Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis wird bereits seit 1977 vergeben.

Herausragende Debüts der Kinder- und Jugendliteratur werden in den Fokus gerückt! Der Preis hat das Ziel, die Werke noch Unbekannter zu fördern, damit sie bestenfalls in die Programme der entsprechenden Verlage aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber erstmalig mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur in die Öffentlichkeit treten.

Zuständig für die Vergabe des Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreises ist seit diesem Jahr das Kulturbüro der Stadt Oldenburg. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden wie immer von einer unabhängigen und überregionalen Jury ausgewählt, die ehrenamtlich arbeitet.

Einsendeschluss ist der 15. Juni

Die Jury prüft alle Einsendungen, die bis zum 15. Juni (Eingangsdatum zählt) an die folgende Adresse geschickt wurden: Kulturbüro der Stadt Oldenburg, Kinder- und Jugendbuchpreis, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg.

Teilnahmeberechtigt zum Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis sind bisher unveröffentlichte Manuskripte sowie Bücher, die nach dem 15. Juni 2024 erschienen sind. Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Bei den eingereichten Titeln muss es sich um Erstveröffentlichungen im Kinder- und Jugendbuch handeln.
  • Es müssen fünf Exemplare eingereicht werden.
  • Pro Exemplar sind eine Kurzvita, ein Exposé und ein Einsendebogen beizulegen.

Zuletzt geändert am 10. April 2025