Paul von Hindenburg

Über Paul von Hindenburg

  • geboren am 2. Oktober 1847 in Posen
  • 1859 bis 1866: Besuch der Kadettenanstalten in Wahlstadt und Berlin
  • 1866: Leutnant im Preußisch-Österreichischen Krieg
  • 1870 bis 1871: Regimentsadjutant im Deutsch-Französischen Krieg
  • 1873 bis 1876: Besuch der Kriegsakademie in Berlin
  • 1877 bis 1878: Versetzung in den Großen Generalstab
  • 1881: 1. Generalstabsoffizier der 1. Division in Königsberg und Beförderung zum Major
  • 1890: Leitung der II. Abteilung im Kriegsministerium
  • 1893: Kommandeur des Oldenburgischen Infanterieregiments Nummer 91
  • 1896: Chef des Generalstabes des VIII. Armeekorps in Koblenz
  • 1900: Ernennung zum Kommandeur der 28. Division in Karlsruhe
  • 1905: Kommandierender General des IV. Armeekorps in Magdeburg
  • 1914: Schlacht bei Tannenberg und an den Masurischen Seen
  • 1916: Chef des Generalstabes des Feldheeres
  • 1917: Ehrenbürgerwürde der Stadt Oldenburg
  • 1919: Abschied vom Militär und Auftritt vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss („Dolchstoßlegende“)
  • 1921: Vorsitzender der „Deutschenhilfe“ (Organisation zur Unterstützung der Deutschen und des Deutschtums im Ausland)
  • 1925: Wahl zum Reichspräsidenten
  • 1930: Berufung der Regierung Brüning und Beginn der Präsidialkabinette
  • 1932: Wiederwahl zum Reichspräsidenten
  • 1933: Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler
  • gestorben am 2. August 1934 auf Gut Neudeck in Ostpreußen

Deutscher Generalfeldmarschall und Politiker

Paul von Hindenburg war deutscher Generalfeldmarschall und Politiker. Er gehörte der alten ostpreußischen Adelsfamilie von Beneckendorff und von Hindenburg an. Er tat es seinem Vater gleich und schlug ebenfalls die militärische Laufbahn ein. Nach seiner Ausbildung in den Kadettenanstalten in Wahlstadt und Berlin nahm er 1866 als Leutnant im 3. Garderegiment an der Schlacht von Königgrätz teil. Hindenburg kämpfte im Deutsch-Französischen-Krieg 1870/71 und repräsentierte sein Garderegiment bei der Kaiserproklamation im Spiegelsaal des Versailler Schlosses am 18. Januar 1871. In Oldenburg war Hindenburg von 1893 bis 1896 als Kommandeur des Oldenburgischen Infanterieregiments Nr. 91 stationiert. Seine weitere Militärlaufbahn endete zunächst 1911: Im Rang eines Kommandierenden Generals in Magdeburg und nach der Verleihung des Schwarzen Adlerordens wurde er in den Ruhestand verabschiedet.

Vom Ruheständler zum Oberbefehlshaber

Am 21. August 1914, drei Wochen nach Beginn des Ersten Weltkrieges, wurde er aus dem Ruhestand zurück beordert und zum Oberbefehlshaber der 8. Armee ernannt. Die Schlacht bei Tannenberg (26. bis 30. August 1914), in der die 2. Russische Armee vernichtend geschlagen wurde, war der erste große Erfolg der deutschen Armee in diesem Krieg. Dieser Sieg wurde zum Mythos und trug entscheidend zu Hindenburgs Heldenverehrung bei. In der Folge wurde er mit dem Pour-le-Mérite-Orden geehrt – der höchsten Tapferkeitsauszeichnung im Königreich Preußen – und zum Oberbefehlshaber Ost sowie zum Generalfeldmarschall ernannt. Gemeinsam mit General Ludendorff übernahm Hindenburg im August 1916 die Oberste Heeresleitung und gewann an Einfluss auf die Politik des Deutschen Reiches.

Nach der militärischen Niederlage 1918 riet Hindenburg Kaiser Wilhelm II. am 9. November zur Abreise nach Holland. Am selben Tag rief der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann vom Balkon des Reichstagsgebäudes den Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs aus und proklamierte die Deutsche Republik. Am 11. November wurden die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs mit dem Waffenstillstand von Compiègne offiziell beendet. Die sogenannte Novemberrevolution hatte am Ende des Ersten Weltkrieges zum Sturz der Monarchie und zur parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik geführt.

Hindenburg zieht sich zurück

Am 25. Juni 1919 trat Hindenburg von seinem Posten als Chef des Generalstabes des Heeres zurück und einen Monat später, nach Abschluss des Versailler Friedensvertrags, entließ Reichspräsident Friedrich Ebert ihn auf seinen Wunsch hin aus dem Militär. Hindenburg zog sich nach Hannover in den Ruhestand zurück.

Der Versailler Vertrag konstatierte, dass Deutschland und seine Verbündeten allein für den Ausbruch des Weltkrieges verantwortlich sind und deshalb zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte verpflichtet seien. Nur unter Protest und nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete die deutsche Delegation am 28. Juni 1919 den Vertrag, der von einer Mehrheit als unrechtmäßig und demütigend empfunden wurde.

Die Dolchstoßlegende

Am 18. November 1919 begründete Hindenburg vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Nationalversammlung die Ursachen des deutschen Zusammenbruchs mit der sogenannten Dolchstoßlegende: Das deutsche Heer sei im Grunde „im Felde unbesiegt“ geblieben, jedoch von den Novemberrevolutionären und durch den Waffenstillstand „von hinten erdolcht“ worden.

Wahl zum Reichspräsidenten

Der erste Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl am 29. März 1925 brachte für keinen der Kandidaten eine absolute Mehrheit. Die Rechtsparteien baten daher den parteilosen Hindenburg um eine Kandidatur, auf die der 77-Jährige zunächst zögerlich reagierte, sie dann aber doch annahm. So wurde Hindenburg, der sich stets zur Monarchie bekannte, am 26. April 1925 im zweiten Wahlgang direkt vom Volk als Nachfolger Friedrich Eberts zum Reichspräsidenten und somit höchsten Vertreter der Republik gewählt.

Bei der Reichspräsidentenwahl am 10. April 1932 wurde Hindenburg mit absoluter Mehrheit wiedergewählt. Mit Unterstützung der von ihm wenig geschätzten Sozialdemokraten und der Parteien der Mitte gewann er im zweiten Wahlgang gegen Adolf Hitler, der immerhin 36,8 Prozent der Stimmen erzielen konnte.

Politisches Instrument der Notverordnungen

Bereits am 27. März 1930 war die letzte Große Koalition der Weimarer Republik unter dem sozialdemokratischen Reichskanzler Hermann Müller wegen innerpolitischer Differenzen zerbrochen. Das sogenannte Kabinett Müller II setzte sich zusammen aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Deutschen Demokratischen Partei, der Deutschen Zentrumspartei, der Bayerischen Volkspartei und der Deutschen Volkspartei. Danach gab es bis 1933 keine Regierung mehr, die sich auf eine Mehrheit im Parlament hätte stützen können. Die nachfolgenden als „Präsidialkabinette“ bezeichneten Parlamente konnten nur noch mit Hilfe der Notverordnungsvollmachten des Reichspräsidenten regieren. Die Artikel 25 und 48 der Verfassung erlaubten es Hindenburg, im Zuge der Notverordnungen das Parlament aufzulösen und  Gesetze ohne das Parlament zu erlassen. Dieses politische Instrument nutzte Hindenburg hinlänglich, sodass der Anteil an Notverordnungen im Gegensatz zu den parlamentarisch verabschiedeten Gesetzen deutlich zunahm. Darüber hinaus ergriff Hindenburg die Möglichkeit zur eigenmächtigen Ernennung der Reichskanzler: zunächst Heinrich Brüning, dann Franz von Papen und Kurt Schleicher.

Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler

Am 30. Januar 1933 ernannte Hindenburg schließlich Adolf Hitler zum Reichskanzler, der damit die Führung über eine Koalition von NSDAP und nationalkonservativen Verbündeten übernahm. Die Berufung Hitlers zum Reichskanzler hatte die auch als „Machtergreifung“ bezeichnete Umwandlung der Demokratie der Weimarer Republik in die Diktatur des Dritten Reiches zur Folge. Mit einer von Hindenburg, Hitler und Innenminister Wilhelm Frick unterzeichneten Verordnung wurde am 1. Februar 1933 der Reichstag aufgelöst. Im Rahmen der präsidialen Notverordnungen wurden weitere Maßnahmen erlassen, mit denen Grundrechte bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt werden konnten. So ermöglichte die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, die aufgrund des Reichstagsbrandes vom 27. Februar 1933 erlassen und deshalb auch als „Reichstagsbrandverordnung“ bezeichnet wurde, entscheidende Eingriffe in die Bürgerrechte der Weimarer Republik. Mit Unterzeichnung des Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933 entmachtete Hindenburg formell den erst am 5. März 1933 gewählten Reichstag und schuf damit die Voraussetzung zur Beseitigung des demokratischen Rechtsstaates durch die Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten.

Als Hindenburg im August 1934 starb, übernahm Reichskanzler Hitler auch die Befugnisse des Reichspräsidenten.

Zuletzt geändert am 11. November 2024