Jugendschutzkontrollen

Abgabeverbot von E-Zigaretten an Minderjährige wird mehrheitlich beachtet

Positive Entwicklung bei Testkäufen in Oldenburg

Wie ernst nimmt der Einzelhandel den Jugendschutz? Um diese Frage zu klären, hat die Stadt Oldenburg in Kooperation mit der Polizei am Mittwoch, 22. Mai 2024, und am Mittwoch 29. Mai 2024, Kontrollen in Form von Testkäufen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 18 Oldenburger Tankstellen, Supermärkte und Kioske aufgesucht. Zwei ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter im Alter von 15 und 17 Jahren versuchten dabei, unter Aufsicht von Jugendamt und Polizei, an E-Zigaretten zu gelangen. Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dürfen diese nicht an minderjährige Personen abgegeben werden – auch dann nicht, wenn sie kein Nikotin enthalten.

Gutes Ergebnis – aber noch Luft nach oben

13 der 18 überprüften Geschäfte, also gut 72 Prozent, hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Das Verkaufspersonal schaute genau hin, und gab keine E-Zigaretten an die Minderjährigen ab – lediglich an fünf Verkaufsstellen wurden die Vorschriften nicht beachtet. Für Mario Mohrmann, der für Jugendschutzkontrollen zuständige Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, ist dieses Ergebnis positiv zu werten: „Bei den vorangegangenen Testkäufen gaben noch rund die Hälfte der überprüften Geschäfte Z-Zigaretten ordnungswidrig ab, nun war es nur noch etwa ein Drittel. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass sich nun der Großteil der überprüften Geschäfte an die gesetzliche Vorgabe hält – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Denn genau das ist der Grund, warum wir diese Kontrollen überhaupt durchführen.“ Bei den Testkäufen waren auch wieder Geschäfte dabei, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen waren.

Die betroffenen Personen wurden eingehend belehrt, sich zukünftig an die Bestimmungen des Jugendschutzes zu halten. Dazu werden in allen Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die empfindliche Geldbußen zur Folge haben. Diese schwanken zwischen 500 Euro für Angestellte und 1.000 Euro für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften pro Vorfall.

E-Zigaretten weiterhin beliebt bei Jugendlichen

Trotz des guten Testergebnisses heißt es: weiter wachsam bleiben. Denn: „Unter Jugendlichen, aber auch schon unter Kindern, hält der Trend zum Konsum von E-Zigaretten, sogenannten Vapes, weiter an“, so die Beobachtungen von Mohrmann. Gründe dafür seien unter anderem die vielfältigen, meist süßlichen Geschmacksvariationen, der erschwingliche Preis von rund zehn Euro – und nicht zuletzt die leichte Verfügbarkeit.

Weitere Kontrollen

„Es zeigt sich, dass die intensiven Informationsgespräche mit den Einzelhändlern eine positive Wirkung haben. Dabei signalisieren die Gewerbetreibenden oftmals großes Verständnis für die Jugendschutzkontrollen“, zeigt sich Mohrmann zufrieden. Da diese das einzig wirksame Mittel sind, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Einzelhandel zielgerecht zu überprüfen, und sicherlich auch zu den guten Ergebnissen beigetragen haben, werden die Testkäufe auch zukünftig weitergeführt.

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Der Kinder- und Jugendschutz steht immer an erster Stelle. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Auf den Seiten zum Kinder- und Jugendschutz » informiert die Stadt Oldenburg über Einrichtungen der Stadt Oldenburg, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Zuletzt geändert am 24. Juni 2024