Volkstrauertag und Totensonntag

Keine Adventsausstellungen

Wie bereits in den Vorjahren weist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg darauf hin, dass sowohl am Volkstrauertag, Sonntag, 17. November, als auch am Totensonntag, 24. November 2024, öffentliche Veranstaltungen nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetz verboten sind. Dies gilt auch für Adventsausstellungen von Gärtnereien und Blumenhandlungen. Auch „Tage der offenen Tür“ und „Schautage“ sind an diesen Tagen verboten. 

Ein Verstoß gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ausnahmen

Ausnahmen gelten nur, wenn Veranstaltungen an den Trauertagen der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter der Tage Rücksicht nehmen. Die erwähnten Adventsausstellungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht, da sie gewerblicher Natur sind. Zulässig sind lediglich Ausstellungen nicht gewerblicher Art, beispielsweise Basare von gemeinnützigen Vereinen, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsthaften Charakter des Tages beeinträchtigen.

Über die „stillen Tage“

Der Volkstrauertag und der Totensonntag gehören zu den sogenannten „stillen Tagen“, die an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen (Volkstrauertag) oder an die Verstorbenen (Totensonntag) erinnern sollen.

Zuletzt geändert am 8. November 2024