Begrüßungsgeld

Studierende und Auszubildende können Begrüßungsgeld für neuen Hauptwohnsitz beantragen

Geschenkt: Ein Umzug und 100 Euro

Es ist ein willkommener Bonus im Geldbeutel: Auszubildende und Studierende, die im Jahr 2024 studiums- oder ausbildungsbedingt erstmalig nach Oldenburg ziehen und hier ihren Hauptwohnsitz anmelden, können sich über ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro freuen. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass sie an einer Oldenburger Hochschule eingeschrieben oder in einem Oldenburger Betrieb angestellt sind. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung oder die Ausbildungsbescheinigung. Außerdem müssen die Neu-Bürgerinnen und Neu-Bürger ihren Oldenburger Hauptwohnsitz bis zum Stichtag des 30. Juni 2025 noch innehaben.

Bis 31. Dezember beantragen

Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen gibt es auf der Seite zum Begrüßungsgeld im Serviceportal ». Alle Interessierten können das Begrüßungsgeld bis Dienstag, 31. Dezember 2024, beantragen. Im Spätsommer 2025 werden dann die Voraussetzungen überprüft und der Willkommensbonus anschließend ausgezahlt.

Zuletzt geändert am 9. September 2024