Änderung Förderrichtlinien

Anträge können ab Januar und Februar 2025 wieder gestellt werden

Förderrichtlinien Altbausanierung und Check-Angebote werden angepasst

Wer eine Sanierung, Dämmung oder die Installation einer Photovoltaik-Anlage am eigenen Haus plant, kann in vielen Fällen auf Beratungs- und Förderangebote der Stadt Oldenburg zurückgreifen. Während aktuell alle Fördermittel gebunden sind, können Eigentümerinnen und Eigentümer ab Montag, 20. Januar 2025, wieder Anträge für die Altbausanierung und im Laufe des Februars auch wieder für Gebäude- und Solar-Check stellen. Dabei sind ab dem Jahr 2025 einige Änderungen der Förderrichtlinien zu beachten, die der Rat der Stadt Oldenburg in seiner Sitzung am Montag, 16. Dezember 2024, beschlossen hat. Konkret betrifft dies die Richtlinie zum „Förderprogramm Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ sowie die Richtlinie über die Förderung von Gebäude- und Solar-Checks bei Wohngebäuden. Die Änderungen werden in 2025 wirksam.

Förderung künftig an finanziellen Möglichkeiten der Antragsstellenden ausgerichtet

Die Förderrichtlinie für Klimaschutzmaßnahmen im Altbau bleibt auch 2025 in der bekannten Grundausrichtung erhalten, sie wurde jedoch in mehreren Punkten angepasst. Gefördert werden weiterhin Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden in der Stadt Oldenburg, die älter als zehn Jahr sind. Neu in der vom Rat verabschiedeten Fassung ist, dass die Förderung an den finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden ausgerichtet ist: Förderberechtigt sind künftig alle Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Haushaltseinkommen weniger als 120.000 Euro im Jahr beträgt – dies entspricht dem doppelten durchschnittlichen Bruttohaushaltseinkommen in Deutschland. Neu ist ebenfalls, dass je Antragstellendem pro Jahr eine Förderung für maximal drei Gebäude gewährt wird, die sie nicht selbst für Wohnzwecke nutzen. Ziel dieser Änderungen ist, dass möglichst viele einzelne Antragstellende von der Förderung profitieren sollen. 

Eine weitere Änderung ist die Erhöhung der Förderung bei einer Dachsanierung. Der Fördersatz wird bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage von 10 auf 15 Prozent erhöht, maximal bis zu einer Höchstfördersumme von 10.000 Euro. Erstmals ist zudem die Förderung des Anschlusses an ein Gebäude- oder Wärmenetz Bestandteil der Förderrichtlinie. Hiermit werden die bevorstehenden Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie » ist im Serviceportal zu finden.

Im städtischen Haushalt 2025 werden zwei Millionen Euro für die Förderung von Altbausanierung bereitgestellt. Der gesamte Haushalt bedarf allerdings noch der Genehmigung durch das Land Niedersachsen.

Änderungen an den Richtlinien Gebäude-Check und Solar-Check

Die neue Check-Richtlinie betrifft die Förderung von Erstberatungen für energetische Sanierungsmaßnahmen (Gebäude-Check) sowie für Photovoltaik-Anlagen (Solar-Check). Da Eigentümerinnen und Eigentümer vermehrt beide Beratungen zeitgleich genutzt haben, bietet die Stadt Oldenburg ab 2025 auch die Kombination aus Gebäude- und Solar-Check an. So wird das Antragsverfahren vereinfacht und es ist lediglich ein Beratungstermin für beide Inhalte zu koordinieren. Unabhängig davon können die Antragstellenden auch weiterhin die jeweiligen Checks separat voneinander in Anspruch nehmen. 

Weitere Informationen gibt es im Internet zu Solarberatung » und Gebäude-Check ».

Mehr erfahren?

Aktuelles ist online zu finden auf den Seiten zum Klimaschutz ». Fragen zum städtischen Klimaschutz können gerne per E-Mail an klima[at]stadt-oldenburg.de gerichtet werden.

Zuletzt geändert am 17. Dezember 2024