Rattenbekämpfung

Bekämpfungsmaßnahmen an mehreren Stellen ab Mitte Juli geplant

Stadt macht in konzertierter Aktion Ratten den Garaus

Die Wanderratte ist in vielen Städten auf dem Vormarsch. Die Stadt Oldenburg will die Population nun in einer konzertierten Aktion eindämmen. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) abgestimmt und werden von einer Fachfirma im Juli 2024 ausgeführt. Eingebunden ist auch der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV), in dessen Kanalnetz Ratten in den Wintermonaten gerne Unterschlupf finden.

Schwerpunkte im öffentlichen Raum ausfindig gemacht

Die Einsatzgebiete wurden in einem so genannten „Ratten-Monitoring“, das im Auftrag der Stadtverwaltung im vierten Quartal 2023 vorgenommen worden ist, ausfindig gemacht. Dabei wurde über einen längeren Zeitraum das Ratten-Vorkommen in der Stadt Oldenburg durch eine Fachfirma beobachtet, um größere Befallstellen im öffentlichen Raum identifizieren und Ursachen ermitteln zu können. Das Ratten-Monitoring hat ergeben, dass kein massiver und flächendeckender Befall vorliegt. Es wurde allerdings eine erhöhte Ratten-Population in den Bereichen Schlossgarten, Eversten Holz, Dobbenwiesen und Teilen der Innenstadt festgestellt. Die nun voraussichtlich ab Montag, 15. Juli 2024, startende großräumige Rattenbekämpfungsaktion soll eine Vergrößerung des Befalles an diesen Schwerpunkten verhindern. Die Maßnahmen finden sowohl oberirdisch als auch unterirdisch statt.  Der OOWV hat bereits im April mit den Jahresspülungen der Kanalisation begonnen und dabei verstärkt auf die vom Monitoring erfassten Bereiche geachtet.

Köder in gesicherten Boxen

Für eine effektive Reduzierung der Population innerhalb weniger Wochen ist es notwendig, wirkstoffhaltige Köder zu verwenden. Die Köder werden in zugriffsgesicherten, stabilen Boxen ausgelegt, damit sie nicht verschleppt werden können und unzugänglich für Menschen, Haus- und Wildtiere („Nicht-Ziel-Tiere“) sind. Die Einsatzstellen werden mit Warnhinweisen versehen. Eltern mit Kindern und Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, eine erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen. Auf die Telefonnummer der Giftnotrufzentrale (Giftnotruf Nord-Göttingen: 0551 19240) wird jedoch vorsorglich hingewiesen.

Begleitende Maßnahmen

Für einen längerfristigen Erfolg der Rattenbekämpfung sind begleitende Maßnahmen nötig. Das betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die Vermeidung wilder Abfallplätze, die ständige Reduzierung von Nahrungsquellen durch das Entfernen von Beeren und Fallobst, die Leerung von Grünabfallsammelplätzen sowie die Beseitigung von Durchschlupfmöglichkeiten.  Hierzu steht der bei der Stadtverwaltung federführende Fachdienst Sicherheit und Ordnung im Austausch mit der Verwaltung von Schlossgarten und Eversten Holz, mit dem Fachdienst Stadtgrünpflege und dem Abfallwirtschaftsbetrieb.

Wozu sind Grundstückseigentümer verpflichtet?

Dafür, dass die Rattenbekämpfung auch über die einzelne Grundstücksgrenze hinaus vorgenommen werden kann, bietet die Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (RattenVO) die Rechtsgrundlage.
Die Verordnung verpflichtet Bürgerinnen und Bürger dazu, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls unverzüglich zu melden:

  • Bei der Stadt Oldenburg nimmt das Team Allgemeine Gefahrenabwehr im Bürger- und Ordnungsamt Meldungen schriftlich, per Fax (0441 235-3289) oder E-Mail an gefahrenabwehr[at]stadt-oldenburg.de entgegen.
  • Im Serviceportal der Stadt Oldenburg ist ein Formular eingerichtet, mit dem Rattensichtigungen online gemeldet » werden können.
  • Ein Rattenbefall kann auch beim ServiceCenter telefonisch unter 0441 235-4444 gemeldet werden.

Auf privatem Grund müssen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer (also entweder die Eigentümerinnen und Eigentümer, soweit sie das Grundstück selbst bewohnen, oder aber die jeweiligen Mieterinnen und Mieter) unverzüglich auf eigene Kosten die Rattenbekämpfung vornehmen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, in solchen Fällen eine Fachfirma zu beauftragen, damit die Bekämpfung erfolgreich verläuft.

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Was tut die Stadt Oldenburg?

Die Stadt Oldenburg ist nach der Landes-Verordnung erst dann zur Rattenbekämpfung verpflichtet,

  • wenn die Maßnahmen der Bekämpfungspflichtigen erfolglos geblieben sind, obwohl nachweislich alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt wurden,
  • wenn festgestellt wird, dass der Rattenbefall durch andere Gründe verursacht wird oder
  • wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Die Stadtverwaltung nimmt ihre Verpflichtung zur Rattenbekämpfung über die gesetzliche Verpflichtung hinaus wahr und hat einen Vertrag zur vorbeugenden Rattenbekämpfung mit einer Schädlingsbekämpfungsfirma abgeschlossen. Diese Fachfirma wird bei jeder Häufung von Rattensichtungen grundsätzlich eingeschaltet und bekämpft Ratten auch in Zusammenarbeit mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) im Kanalnetz der Stadt Oldenburg.

Was passiert mit Meldungen über Rattensichtungen?

Die Meldungen werden gesammelt, in das Geo-Informationssystem eingepflegt und überwacht. Im Bedarfsfall werden die Anliegerinnen und Anlieger des befallenen Bereichs durch Anschreiben sensibilisiert. Treffen weitere Meldungen ein, erfolgen zwei Begehungen. Zuerst findet eine Sichtungsbegehung statt: Der Bereich der Meldeanhäufung wird dabei durch Mitarbeitende des Bürger- und Ordnungsamtes in Augenschein genommen. Die Anwohnenden werden aufgefordert, Maßnahmen zur Ursachenvermeidung und zur Beseitigung von Mängeln zu ergreifen. Sollten dann immer noch Meldungen eingehen, wird eine Besichtigung mit dem Schädlingsbekämpfer anberaumt.

Wie viele Meldungen wurden registriert?

Erfasst werden die Meldungen seit April 2022. Im Zeitraum April 2022 bis März 2023 wurden 1.382 Meldungen über Rattensichtungen registriert. Für die Zeit davor gibt es keine Erhebungen. Allerdings ist die bloße Anzahl der Sichtungsmeldungen noch nicht aussagekräftig. Zum einen gibt es Doppelungen, da zum Beispiel eine Wanderratte zu mehreren Meldungen führen kann, ohne dass wirklich ein Befall besteht. Darüber hinaus handelt es sich auch nicht bei jeder Meldung tatsächlich um eine Ratte. Oftmals werden vor Ort nur Wühlmäuse oder andere Nagetiere festgestellt.

Wie oft kommt die Schädlingsbekämpfungsfirma zum Einsatz?

Aufgrund der Sichtungsmeldungen verzeichnete die Fachfirma im oben genannten Zeitraum etwa 800 Einsätze – dazu zählen die erste Ortsbegehung und im Falle der Feststellung eines Befalls die Bekämpfung und die daran anschließende Nachkontrolle.

Bei zahlreichen Begehungen aufgrund von Sichtungsmeldungen konnte von Mitarbeitenden der Stadt Oldenburg und der Fachfirma keine massiven und flächendeckenden Befälle festgestellt werden. Jedoch gab es viele einzelne Meldungen. Schwerpunkte sind im Bereich des Umfeldes der Gastronomie insbesondere in der Innenstadt zu verzeichnen.

Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall

  • Lagerung von Müll: Abfallsammelplätze regelmäßig kontrollieren, Abfallbehälter und Müllboxen hin und wieder reinigen; Müll einzig in den vorgesehenen Behältern entsorgen und nur so viel wie in diese passt; Gelbe Säcke bis zur Abholung für Ratten unzugänglich lagern.
  • Essensreste: Lebensmittel- und Essensreste nicht über die Toilette oder auf dem Komposthaufen entsorgen. Sie gehören in den Abfallbehälter.
  • Holzschuppen, Gartenlauben oder Zugänge zu Wohngebäuden: Offene Stellen in Erdbodennähe mit engmaschigem Draht abdichten; Kellerfenster und Kellertüren geschlossen halten.
  • Tierhaltung: Tierfutter nicht für einen längeren Zeitraum unkontrolliert stehen lassen; Gehege regelmäßig reinigen.
  • Parks und öffentliche Plätze: Keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern; Essensreste ausschließlich in den öffentlich bereitgestellten Mülleimern entsorgen.

Weitere Online-Dienste im Serviceportal

Neben der Möglichkeit, einen Rattenbefall zu melden, finden sich auch viele weitere Online-Dienste im Serviceportal der Stadt Oldenburg ».

Zuletzt geändert am 24. Juni 2024