Grundsteuer-Rangliste

Verband Haus & Grund hat die Steuerbelastung in 100 deutschen Großstädten verglichen

Oldenburg zählt zu den günstigsten Städten

Haus- und Grundstückseigentümer in der Stadt Oldenburg müssen vergleichsweise wenig Grundsteuern zahlen. In einer Rangliste, die der Verband Haus & Grund in Zusammenarbeit mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) erstellt hat, landet Oldenburg auf Rang 7 unter den 100 größten Städten Deutschlands und zählt damit bundesweit zu den Großstädten mit den niedrigsten Steuersätzen. In dem Ranking wurde ausschließlich die Grundsteuer B, die auf alle bebauten und unbebauten Grundstücke erhoben wird, verglichen.

Oldenburg liegt deutlich unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt

Spitzenreiter im Jahr 2024 ist die Stadt Regensburg: Für ein typisches Einfamilienhaus werden der Studie zufolge durchschnittlich 335 Euro an Grundsteuer bei einem Hebesatz von 395 Prozent fällig. Am unteren Ende der Rangliste befindet sich die Stadt Witten mit einer jährlichen Grundsteuer von 771 Euro (Hebesatz 910 Prozent). In Oldenburg beträgt in 2024 die jährliche Grundsteuerbelastung für ein Einfamilienhaus 377 Euro. Damit konnte sich Oldenburg im Ranking um sieben Plätze verbessern (nach Platz 14 bei der zuletzt in 2021 vorgenommenen Erhebung). Im Durchschnitt der 100 größten Städte Deutschlands werden 499 Euro Grundsteuer jährlich fällig. Das sind 21 Euro beziehungsweise 4,5 Prozent mehr als im Vorgängerranking. In den acht betrachteten niedersächsischen Städten betrug die durchschnittliche Jahresgrundsteuer 470 Euro (plus 28 Euro gegenüber 2021).

Konstanter Hebesatz

Der durchschnittliche Grundsteuer-Hebesatz stieg laut der IW-Studie bundesweit von 564 auf 589 Prozent. In Oldenburg blieb der Hebesatz (445 Prozent) hingegen konstant. Eine von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Anhebung auf 490 Prozent hatte der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zuletzt am 6. September 2023 abgelehnt, obwohl zuvor die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter der Maßgabe erfolgt war, eine Erhöhung der Grundsteuer in der Zukunft herbeizuführen.

Reform greift ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 greift eine Grundsteuerreform, die die Basis für die Berechnung der Grundsteuer neu regelt. Das Land Niedersachen wendet dabei ein Flächen-Lage-Modell an. Ausschlaggebend für die Grundsteuer sind demnach die Grundstücks- und Gebäudefläche und die Lage des Grundstücks. Grundstückseigentümer mussten dafür Angaben zu ihrer Immobilie ans Finanzamt übermitteln und erhielten auf dieser Grundlage einen Grundsteuerwertbescheid. Aus diesem ging allerdings noch nicht hervor, wie hoch die künftige Grundsteuer sein wird. Den eigentlichen Steuerbescheid mit der künftig zu zahlenden Grundsteuer sollen die Hauseigentümer Anfang 2025 bekommen. Höhere Einnahmen werden sich durch die Neuberechnung der Grundsteuermessbeträge für die Stadt Oldenburg jedoch nicht ergeben.

Gesamtsumme bleibt für die Stadt gleich

Für das Veranlagungsjahr 2025 war nach landesgesetzlicher Vorgabe ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln. Das heißt, dass der Grundsteuerertrag der Stadt Oldenburg für das Veranlagungsjahr 2025 den Gesamtertrag der Grundsteuer des vorhergehenden Veranlagungsjahres 2024 nicht übersteigen darf. Es kann durch die Grundsteuerreform allerdings Verschiebungen geben, so dass für einzelne Bürgerinnen und Bürger die Höhe der Grundsteuer höher oder geringer ausfällt. Die Gesamtsumme für die Stadt Oldenburg darf sich jedoch nicht verändern.

34,1 Millionen Euro veranschlagt

Für dieses und das nächste Jahr hat die Stadt Oldenburg ein Grundsteueraufkommen in Höhe von rund 34,1 Millionen Euro in ihren Haushaltsplänen veranschlagt. Vereinnahmt wurden in 2023 rund 33,9 Millionen Euro. Nach der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer B die zweitgrößte Einnahmenquelle für Kommunen.

Zuletzt geändert am 14. Oktober 2024