Oldenburger Schulsystem
Integrierte Gesamtschule
1. Schulformspezifischer Bildungsauftrag und Gliederung
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet; die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.
Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene Lehrpläne (Kerncurricula, übergangsweise noch Rahmenrichtlinien) bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten Lehrkräfte mit den verschiedenen Lehrämtern für die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium, gegebenenfalls für die Förderschule; in der gymnasialen Oberstufe unterrichten im Regelfall nur Lehrkräfte mit dem Lehramt am Gymnasium.
2. Unterricht und Unterrichtsschwerpunkte
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass sie Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsvermögen in einer Schule zusammenfasst. Die Integration der IGS wird auch deutlich am gemeinsamen Lehrplan, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern, am gemeinsamen Schulleben und an einem Lehrerkollegium.
Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse auf zwei Anspruchsebenen wird in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang durchgeführt. Im erhöhten Anspruchsniveau wird die Anschlussfähigkeit an die gymnasiale Oberstufe sichergestellt. Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 umfasst Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreien Unterricht.
3. Abschlüsse
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu folgenden Abschlüssen:
- Hauptschulabschluss (Ende 9. Schuljahrgang),
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I. (Ende 10. Schuljahrgang).
Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten gesamtschulspezifische Vorschriften. Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung im Abschlussjahrgang voraus. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums. Mehr als die Hälfte aller Integrierten Gesamtschulen führen eine gymnasiale Oberstufe. Hier gelten dieselben Bedingungen wie am Gymnasium ». Die allgemeine Hochschulreife wird nach dreizehn Schuljahren erworben.
Bei diesem Text handelt es sich um einen leicht veränderten Auszug aus der Broschüre „Das niedersächsische Schulwesen“ » (Stand: Mai 2020) des Niedersächsischen Kultusministeriums, in der Sie auch noch weiterführende Informationen finden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Mehr über die einzelnen Integrierten Gesamtschulen in Oldenburg erfahren Sie hier ».
Grundsätzlich ist die gewünschte beziehungsweise die bereits besuchte Schule die richtige Anlaufstelle. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung Ihres Kindes geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zur Aufnahme, zum Schulwechsel, zu Schulabschlüssen, zu Schwerpunkten, zu pädagogischen Inhalten und zum Unterricht.
Weitergehende Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2652 oder unter tanja.giebe[at]stadt-oldenburg.de.
Zuletzt geändert am 13. April 2023