Grundschulbezirke
Grundschulbezirke in Oldenburg
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass für jede Grundschule » ein Schulbezirk festzulegen ist. Hierdurch wird geregelt, welche Schule für die Aufnahme eines Kindes verantwortlich ist.
Der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 eine Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft beschlossen. Zum Schuljahr 2024/2025 wurden Anpassungen in den Bereichen der Grundschulen Auf der Wunderburg, Babenend, Bürgeresch, Drielake, Donnerschwee, Hogenkamp, Röwekamp und Staakenweg vorgenommen.
Auf der folgenden Karte können Sie die Grenzen der Grundschulbezirke für das Schuljahr 2024/2025 und die Standorte der Grundschulen sehen. Rechtlich bindend ist jedoch im Zweifel die jeweilige Liste. Klicken Sie bitte hier, um sich die Karte als Vollbild anzeigen zu lassen ».
Eine weitere Änderungssatzung hat der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) in seiner Sitzung am 26. Februar 2024 beschlossen. Zum Schuljahr 2025/2026 wurden Anpassungen in den Bereichen der Grundschulen Hermann-Ehlers, Hogenkamp und Staakenweg vorgenommen. Hier finden Sie die Liste mit den exakten Zuordnungen von Wohnadressen zu Grundschulbezirken ab dem Schuljahr 2025/2026 » (PDF, 510 KB, barrierefrei).
Auch zum Schuljahr 2026/2027 wurden Anpassungen vorgenommen und zwar in den Bereichen der Grundschulen Bürgeresch, Donnerschwee, Klingenbergstraße, Kreyenbrück und Ohmstede. Der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) hat hierüber in seiner Sitzung am 24. Februar 2025 eine weitere Änderungssatzung beschlossen. Hier finden Sie die Liste mit exakten Zuordnungen von Wohnadressen zu Grundschulbezirken ab dem Schuljahr 2026/2027 » (PDF, 510 KB, barrierefrei).
Die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Änderung der Satzungen über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft vom 22. Mai 2023 ist eine rein formale Anpassung ohne inhaltliche Änderungen. Hier finden Sie die entsprechende Satzung » (PDF, 284 KB, barrierefrei).
Grundlage der jeweiligen Änderungssatzungen ist die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft vom 25. Februar 2019 » (PDF, 246 KB, barrierefrei).
Aufgrund steigender Schülerzahlen durch Neubaugebiete und Nachverdichtungen sind derzeit fortlaufend Anpassungen der Schulbezirke nötig. Zusätzlich werden weitere Kapazitäten in Schulen geschaffen (aktuell an der Grundschule Hogenkamp, perspektivisch auch an der Grundschule Wechloy und im Stadtteil Fliegerhorst). Bei einer relativ hohen Grundauslastung vieler Standorte ist es dennoch nicht immer möglich Schwankungen innerhalb des einzelnen Schulbezirkes aufzufangen. Grundsätzlich werden Anpassungen von Schulbezirken aus Kapazitätsgründen nur dann vorgenommen, wenn diese langfristig erforderlich und somit auch nachhaltig sind.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Schulbezirke gültig ab dem Schuljahr 2024/2025
- Beschlussvorlage und Erläuterungen zur Anpassung der Schulbezirke der städtischen Grundschulen zum 1. August 2024 sowie die entsprechende Änderungssatzung als rechtliche Grundlage »
- Lesefassung der seit dem 1. August 2024 gültigen Änderungssatzung » (PDF, 198 KB, barrierefrei)
- Liste der exakten Zuordnung von Wohnadressen zu Grundschulbezirken mit Gültigkeit ab dem 1. August 2024 » (PDF, 507 KB, barrierefrei)
Schulbezirke gültig ab dem Schuljahr 2025/2026
- Beschlussvorlage und Erläuterungen zur Anpassung der Schulbezirke der städtischen Grundschulen seit 1. August 2024 sowie die entsprechende Änderungssatzung als rechtliche Grundlage »
- Lesefassung der ab dem 1. August 2025 gültigen Änderungssatzung » (PDF, 197 KB, barrierefrei)
- Liste der exakten Zuordnung von Wohnadressen zu Grundschulbezirken mit Gültigkeit ab dem 1. August 2025 » (PDF, 350 KB)
Schulbezirke gültig ab dem Schuljahr 2026/2027
- Beschlussvorlage und Erläuterungen zur Anpassung der Schulbezirke der städtischen Grundschulen zum 1. August 2026 sowie die entsprechende Änderungssatzung als rechtliche Grundlage »
- Lesefassung der ab dem 1. August 2026 gültigen Änderungssatzung » (PDF, 80 KB barrierefrei)
- Liste der exakten Zuordnung von Wohnadressen zu Grundschulbezirken mit Gültigkeit ab dem 1. August 2026 » (PDF, 510 KB barrierefrei)
Hier finden Sie ausführlichere Informationen zum Thema Einschulung »
Weitere Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2534 oder unter britta.sellmeier[at]stadt-oldenburg.de.
Zuletzt geändert am 20. März 2025