Mikrozensus
Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung)
Grundsätzliches
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der jährlich rund ein Prozent aller Haushalte in Deutschland beteiligt ist (laufende Haushaltsstichprobe). Insgesamt nehmen rund 370.000 Haushalte mit 810.000 Personen am Mikrozensus teil. Im Statistischen Bundesamt erfolgt die organisatorische und technische Vorbereitung des Mikrozensus. Die Durchführung der Befragung und die Aufbereitung obliegen den statistischen Landesämtern (dezentrale Statistik), dass heißt, für Niedersachsen ist das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zuständig.
Alle Haushalte haben beim Mikrozensus die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit (Zufallsstichprobe). Grundlage der zufälligen Auswahl ist das bewohnte Bundesgebiet. Dieses ist in Flächen (sogenannte Auswahlbezirke) mit etwa gleich vielen Wohnungen (sechs bis zwölf Wohneinheiten) aufgeteilt. Aus diesen Flächen werden etwa ein Prozent ausgewählt.
Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen, die überwiegend mit Auskunftspflicht belegt sind. Darüber hinaus gibt es Fragen die freiwillig beantwortet werden können.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (zum Beispiel Kinder, Kranke, Erwerbslose und andere).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz – MZG)
Was wird gefragt?
Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (zum Beispiel Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zum Lebensunterhalt und Einkommen, Angaben zur Kindertagesbetreuung, Schule und Studium, Angaben zur Aus- und Weizterbildung, Angaben zu Erwerbstätigkeit, Beruf und Arbeitssuche, zur Altersvorsorge, Internetnutzung sowie schließlich Angaben zur Wohnsituation.
Wie wird ausgewählt?
Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren ein Prozent aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur ein Prozent der Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden.
Maximal nehmen ausgewählte Haushalte in fünf aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal an der Erhebung teil. Die mehrmalige Befragung der Haushalte dient dazu, statistische Ergebnisse über Veränderungen von Lebensverhältnissen über mehrere Jahre darstellen zu können.
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht?
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Pflicht zur Geheimhaltung
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im LSN vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Von Ihren Angaben bleibt letzlich ein aus Ziffern bestehender Datensatz, der mit den Datensätzen aller Befragten zusammengefügt wird. Diese Datensätze sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.
Wie erfolgt die Teilnahme am Mikrozensus?
Die Teilnahme am Mikrozensus ist auf verschiedenen Erhebungswegen möglich:
- Online-Fragebogen
Auskunftspflichtige erhalten mit dem ersten Anschreiben für die Teilnahme am Mikrozensus auch die Zugangsdaten (Kennung und Initial-Passwort) für die Online-Befragung. Die Online-Fragebogen können selbstständig am Computer ausgefüllt und an das Landesamt gesendet werden. Die Daten kommen über eine gesicherte Datenübermittlung zum LSN.
Die Online-Befragung steuert Auskunftspflichtige durch das Frageprogramm und filtert automatisch die jeweils relevanten Fragen, sodass die Beantwortung erleichtert wird. Eine zwischenzeitliche Unterbrechung der Online-Befragung ist problemlos möglich. - Papierfragebogen
Eine Teilnahme kann auch über einen Papierfragebogen erfolgen. Dieser wird auf Nachfrage an die Haushalte gesendet. Die Landesämter übernehmen die Portokosten nicht, diese müssen nach §15 Absatz 5 des Bundesstatistikgesetzes vom Haushalt getragen werden. Die übermittelten Daten werden dann im Landesamt verarbeitet. Bei fehlenden Angaben oder Rückfragen melden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSN bei den Haushalten. Papierfragebogen können auch in englischer Sprache angefordert werden, sie unterscheiden sich inhaltlich nicht von den deutschsprachigen Versionen. - Interview
Haushalte können auch über ein telefonisches Interview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LSN oder über eine persönliche Befragung oder ein Telefoninterview durch Erhebungsbeauftragte Auskunft geben. Bei einer persönlichen Befragung ist die Anwesenheit aller Haushaltsmitglieder nicht notwendig, ein volljähriges Haushaltsmitglied kann auch stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder Auskunft geben.
Informationen des Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Nähere Informationen zum Themenfeld „Haushalte und Familien – Mikrozensus und weitere Haushaltsbefragungen“ erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) »
Zuletzt geändert am 8. August 2024