Fahrradstraßen
Primär für Radfahrende
Fahrradstraßen sind ein Instrument, um das Radfahren auf der Fahrbahn besonders attraktiv zu gestalten. Sie sind primär für Radfahrende da, weitere Verkehrsteilnehmende werden erst durch Zusatzschilder zugelassen.
Nach dem Regelwerk „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) wird die Breite der Fahrgasse von Fahrradstraßen mit vier Metern bemessen. Diese Breite ermöglicht das problemlose Begegnen eines Fahrrads mit einem PKW.
Verkehrsregeln auf Fahrradstraßen
- Nebeneinander fahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt.
- Fahrräder geben das Tempo vor. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmenden 30 Stundenkilometer.
- Der Radverkehr hat Vorrang und weitere Verkehrsteilnehmende müssen besondere Rücksicht nehmen.
Einheitliche Gestaltung
Die Fahrradstraßen in Oldenburg sind durch eine einheitliche Gestaltung klar erkennbar. Zusätzlich zur Beschilderung durch Fahrradstraßen-Verkehrszeichen werden die Fahrradstraßen mit einem durchgehenden roten Streifen am Fahrbahnrand und Fahrradstraßen-Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. „Diese Gestaltung wird künftig für alle Fahrradstraßen in Oldenburg übernommen, um ein einheitliches und wiedererkennbares Bild zu schaffen“, erklärt Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht. Wenn keine Befestigung des Seitenstreifens vorhanden ist (kein Bürgersteig oder bei Einmündungen), kommt noch ein weißer Streifen hinzu.
In Oldenburg sind folgende Straßen/Straßenzüge Fahrradstraßen:
- Haareneschstraße-Katharinenstraße (Markierung erfolgt zeitnah)
- Haarenufer (Markierung erfolgt zeitnah)
- Huntestraße (zwischen Nikolausstraße und Stautorkreise, Markierung erfolgt zeitnah)
- Quellenweg »
- FAST FLIN von der Saarstraße bis zur Wardenburgstraße »
Zuletzt geändert am 10. Januar 2025