Bahnübergang Am Stadtrand
Planungsbüro stellt Gutachten vor
In der Novembersitzung 2022 des Verkehrsausschusses wurde die von der Stadt Oldenburg beauftragte verkehrstechnische Untersuchung zur Optimierung des Bahnübergangs Am Stadtrand vom Ingenieurbüro Bernard-Gruppe vorgestellt. Grundlage hierfür waren zwei unterschiedliche Planungsvarianten aus der Machbarkeitsstudie. Dies waren die Variante 1 einer niveaugleichen Bestandslösung mit moderner Schrankentechnik und die Variante 5.3 (sogenannte Y-Variante) als Straßenunterführung inklusive Schließung des Bahnübergangs Karuschenweg.
Im Ergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung zeigte sich, dass bei beiden Varianten weiterhin die heute bestehende Problemlage längerer Rückstauungen im Kfz-Verkehr nicht gelöst würde. Auch durch eine den Bahnübergang aufzugebende Unterführungsvariante käme es teilweise zu einer Verlagerung der Stauerscheinungen in den Bereich der Rampen. Weiterhin erfordert die Unterführung bei Schließung des Bahnübergangs am Karuschenweg besonders für den Rad- und Fußgängerverkehr längere Reisezeiten. Es bestehen außerdem Sicherheitsbedenken zur gegenläufigen Radverkehrsführung im nicht einsehbaren Unterführungsbauwerk.
Das Gutachten wurde im Januar 2023 nochmals im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Ofenerdiek durch die Bernard-Gruppe ausführlich erläutert. Dort wurde auch eine möglichst zeitlich absehbare Verbesserung für den Bahnübergang Am Stadtrand und damit für den Stadtteil Ofenerdiek gefordert, die den Verkehrsablauf optimiert. Eine kleinere Lösung durch Verkürzung der Schrankenschließzeiten als Zwischenlösung und ein später realisierbares, weniger monströses Unterführungsbauwerk wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls für sinnvoll gehalten.
Ebenso sollte auch die Y-Variante dahingehend geändert untersucht werden, ob unter Verzicht auf eine problematische Radverkehrsführung parallel zur Rampenfahrbahn, der Rad- und Fußgängerverkehr durch ein separates Unterführungsbauwerk sich verkehrlich überzeugend darstellt und im Verkehrsraum umgesetzt werden kann.
Eine Weiterentwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen wurde bei der Bernard-Gruppe beauftragt.
Zuletzt geändert am 13. November 2023