Amphibienwanderung

Wanderung von Fröschen, Kröten und Molchen hat begonnen

Verkehrsteilnehmende aufgepasst: Auf und neben den Straßen sind im Frühjahr wieder vermehrt Amphibien unterwegs und starten zu ihren alljährlichen Wanderungen. Die Amphibienwanderung 2025 hat begonnen. 

Hinweisschilder im Stadtgebiet

An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet werden zusätzlich Hinweisschilder aufgestellt.

Postleitzahl 26121

Rauhehorst

Postleitzahl 26125

Am Strehl, Diedrich-Brinkmann-Straße, Ekernstraße, Fliehweg, Immenweg, Langenweg, Ostring, Schellsteder Weg, Sieben Berge, Triftweg, Weißenmoorstraße zwischen Spittweg und Wischweg

Postleitzahl 26127

Brookweg, Egerstraße, Elritzenweg, Feldstraße, Le-Corbusier-Straße, Mies-van-der-Rohe-Straße, Peerdebrok, Rauehorst, Schinkelstraße

Postleitzahl 26129

August-Hinrichs-Straße, Drögen-Hasen-Weg, Gaußstraße , Hartenscher Damm, Hörneweg, Peerdebrok, Rubensstraße

Postleitzahl 26131

Edewechter Landstraße zwischen Fuchsweg und Osterkampsweg, Lessingstraße, Marschweg im Bereich Matthias-Claudius-Straße, Schlagbaumweg

Postleitzahl 26133

Bahnhofsallee, Dwaschweg Teilbereiche, Lärchenring, Walther-Rathenau-Straße

Postleitzahl 26135

Bahnhofsallee, Burmesterstraße, Dießelweg, Helmsweg, Schafgarbenweg, Schaumkrautweg, Tweelbäker Tredde

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, in diesen Bereichen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, ihre Fahrweise den zu erwartenden Amphibienwanderungen anzupassen.

Kein Laich für den eigenen Teich

Die Probleme mit Amphibien und dem Straßenverkehr haben nach Beobachtungen der Unteren Naturschutzbehörde in den vergangenen Jahren besonders in Neubaugebieten zugenommen. Ein Grund dafür ist, dass in den Privatgärten zahlreiche Gartenteiche angelegt wurden und mit aus der Natur entnommenem Laich „geimpft“ wurden. Die jungen Amphibien werden dann auf der Suche nach einem geeigneten Winterquartier zu Hunderten überfahren. Gleiches geschieht wieder im Frühjahr auf dem Weg zum Laichgewässer. Die Naturschutzbehörde weist deshalb darauf hin, dass die Entnahme von Laich aus der Natur nach dem Naturschutzgesetz verboten ist.

Die Stadtverwaltung hofft auf Verständnis bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und dankt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz.

Zuletzt geändert am 25. März 2025