Amphibienwanderung

Wanderung von Fröschen, Kröten und Molchen hat begonnen

Verkehrsteilnehmende aufgepasst: Auf und neben den Straßen sind im Frühjahr wieder vermehrt Amphibien unterwegs und starten zu ihren alljährlichen Wanderungen. Die Amphibienwanderung 2025 hat begonnen. 

Hinweisschilder im Stadtgebiet

An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet werden zusätzlich Hinweisschilder aufgestellt.

  • im Bereich zwischen Schellsteder Weg und Triftweg sowie am Fliehweg in Ohmstede
  • am Helmsweg in Osternburg
  • an der Schinkelstraße in Alexandersfeld
  • an der Edewechter Landstraße in Eversten
  • in den Bereichen Schafjückenweg, Ostring, Immenweg und Elritzenweg in Ofenerdiek
  • am Rauhehorst, am Brookweg, an der Egerstraße und an der Feldstraße in Bürgerfelde
  • an der Weißenmoorstraße zwischen Spittweg und Wischweg, an der Ekernstraße, im Bereich Lessingstraße, am Schlagbaumweg sowie an der Burmesterstraße in Osternburg
  • an der Bahnhofsallee, Teilbereichen vom Dwaschweg und am Lärchenring in Kreyenbrück
  • am Hartenscher Damm und am Hörneweg in Bloherfelde
  • am Dießelweg und am Schafgarbenweg in Krusenbusch
  • am Peerdebrok am Fliegerhorst
  • in der Gaußstraße in Wechloy
  • an der Tweelbäker Tredde in Tweelbäke/Krusenbusch
  • am Fliehweg in Bornhorst
  • an der Mies-van-der-Rohe-Straße in Alexandersfeld
  • in der Le-Corbusier-Straße in Alexandersfeld

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, in diesen Bereichen besonders in den Abend- und Nachtstunden ihre Fahrweise den zu erwartenden Amphibienwanderungen anzupassen.

Kein Laich für den eigenen Teich

Die Probleme mit Amphibien und dem Straßenverkehr haben nach Beobachtungen der Unteren Naturschutzbehörde in den vergangenen Jahren besonders in Neubaugebieten zugenommen. Ein Grund dafür ist, dass in den Privatgärten zahlreiche Gartenteiche angelegt wurden und mit aus der Natur entnommenem Laich „geimpft“ wurden. Die jungen Amphibien werden dann auf der Suche nach einem geeigneten Winterquartier zu Hunderten überfahren. Gleiches geschieht wieder im Frühjahr auf dem Weg zum Laichgewässer. Die Naturschutzbehörde weist deshalb darauf hin, dass die Entnahme von Laich aus der Natur nach dem Naturschutzgesetz verboten ist.

Die Stadtverwaltung hofft auf Verständnis bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und dankt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz.

Zuletzt geändert am 21. Februar 2025