Grüne Fassaden für Oldenburg
Förderprogramm zur Fassadenbegrünung
Klimaschutz mit grünen Fassaden in Oldenburg
Seit Juli 2021 unterstützt die Stadt Oldenburg ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz mit einem weiteren Förderprogramm: Für die Herstellung von Fassadenbegrünungen an neuen und bestehenden Gebäuden im Stadtgebiet kann ein Zuschuss beantragt werden.
Begrünte Fassaden für ein besseres Stadtklima
Vor dem Hintergrund des Klimawandels mit steigenden Temperaturen und überhitzten Innenstädten sind grüne Fassaden ein wichtiger Baustein für die Verbesserung des Stadtklimas. Sie verhindern das sommerliche Aufheizen der Fassaden und damit auch der Gebäude und wirken durch die Verdunstung der Blätter temperaturausgleichend. Zudem können sie zur Luftreinhaltung beitragen, indem sie Feinstaub aus der Luft filtern. Den Eigentümern der Gebäude entstehen durch eine Fassadenbegrünung direkte Vorteile, wie zum Beispiel Materialschutz der Fassade, Wertsteigerung der Immobilie sowie Reduzierung des Energiebedarfs.
Steigerung der Akzeptanz von grünen Fassaden
Ziel des „Förderprogramms Fassadenbegrünung“ ist, dass möglichst viele Fassaden in Oldenburg begrünt werden und damit auch die Akzeptanz von begrünten Fassaden steigt. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, Wohnungsgenossenschaften sowie Baugemeinschaften können einen Zuschuss für die Umsetzung einer Fassadenbegrünung erhalten. Diese Fördersumme muss nicht zurückgezahlt werden und wird sowohl für Begrünungen an Neu- und an Bestandsbauten ausgezahlt. Damit sich möglichst viele Menschen in Oldenburg für eine Fassadenbegrünung entscheiden, können mit dem einfachen Antragsverfahren auch vorbereitende Maßnahmen, wie die Vorabprüfung der statischen Eignung bezuschusst werden. Bei Begrünungen, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung angelegt werden müssen, werden nur die darüberhinausgehenden Flächen gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen mit einer zusammenhängenden begrünten Fläche ab 10 Quadratmeter, die eine geschlossene vertikale Pflanzfläche bildet. Ab einer Höhe von 1.000 Euro brutto Baukosten können pauschal 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme erstattet werden. Neben den Herstellungskosten sind auch Aufwendungen für Planung und Fertigstellungspflege förderfähig sowie, mit maximal 600 Euro Zuschuss, die statische Vorabprüfung. Die Planung und Herstellung der Fassadenbegrünung muss dabei durch einen Fachbetrieb übernommen werden. Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 25.000 Euro, wobei eine Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich ist. Maximal werden je Antragstellerin oder Antragsteller im Jahr 25.000 Euro ausgeschüttet, wenn mehrere Anträge gestellt werden.
Förderantrag und weitere Informationen
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Zuletzt geändert am 8. Mai 2024