Aus- und Fortbildung für Angehörige bestimmter Berufsgruppen

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

In der Istanbul-Konvention ist festgeschrieben, dass für Angehörige aller Berufsgruppen, die mit den Opfern der in der Konvention genannten Gewalthandlungen zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu schaffen ist. Von verschiedenen Berufsverbänden und Institutionen werden auf Landes- und Bundesebene Fortbildungen angeboten. Auf niedersächsischer Landesebene sei an dieser Stelle die jährliche Fachtagung „Betrifft: Häusliche Gewalt“ des Landespräventionsrates zu nennen, die interdisziplinär ausgerichtet ist und viele Berufsgruppen erreicht. Ebenso bieten die Ärztekammern, die Deutsche Richterakademie, die Psychotherapeutenkammern und weitere Organisationen für ihre Berufsgruppen Fortbildungen im Themengebiet an.

Es ist nicht möglich, durch die Kommune für alle relevanten Fachkräfte Fortbildungen zu konzipieren und anzubieten. Punktuell werden fachübergreifende Angebote geschaffen, beispielsweise die Fachtagung „Kinder als Zeuginnen und Zeugen Häuslicher Gewalt“, die 2019 vom Arbeitskreis Häusliche Gewalt des Präventionsrates durchgeführt wurde. Es ist beabsichtigt, jährlich eine Fachveranstaltung mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Rahmen des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen anzubieten.

Das Amt für Jugend und Familie erarbeitet zusammen mit der Landesschulbehörde eine Kooperationsvereinbarung „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“. In der Vereinbarung verpflichtet sich das Amt für Jugend und Familie unter anderem, Schulungen zum Verfahren gemäß § 8a SGB VIII, zum Kinderschutz und zur insoweit erfahrene Fachkraft (§ 8b) anzubieten.

Da Ärzt*innen sowohl bei zurückliegender als auch aktueller Gewalt wirksame Unterstützung zur Unterbrechung des Gewaltkreislaufes leisten können, organisiert der Arbeitskreis Häusliche Gewalt des Präventionsrates in Kooperation mit dem Ärzteverein regelmäßig Fortbildungen. Auch die Fachberatungsstellen und das Netzwerk ProBeweis bieten verschiedenen Zielgruppen Fortbildungen an.

Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und pädagogische Fachkräfte in Kitas wurden seitens des Arbeitskreises Häusliche Gewalt des Präventionsrates Schulungen angeboten, die allerdings von den Lehrkräften nicht genutzt wurden. Das Gleichstellungsbüro organisiert allein oder mit verschiedenen Kooperationspartner*innen für verschiedene Zielgruppen in unregelmäßigen Abständen Fortbildungen. Dabei geht es einerseits um das grundsätzliche Ziel Geschlechtsrollenstereotype zu überwinden und andererseits darum, die Fachkompetenz auszubauen .

Zuletzt geändert am 19. April 2024