Prävention
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Bestehende Angebote
Als Zielgruppen im Handlungsfeld Prävention werden grundsätzlich alle Einwohner*innen, dazu Fachkräfte der unterschiedlichen Disziplinen wie Bildung, Pädagogik, Verwaltung, Justiz, Polizei und der Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen definiert.
Handlungsbedarfe
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Thema Häusliche Gewalt nach wie vor häufig als Privatangelegenheit betrachtet und dem Opfer eine Mitschuld zugeschrieben wird. Dies liegt nicht zuletzt an der Berichterstattung in der Presse, die einen großen Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung und Einschätzung hat. Versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen* durch ihre (Ex-)Partner* wurden bis in die jüngste Vergangenheit fast durchgängig bagatellisierend als „Familiendrama“ oder auch als Eifersuchtsdrama“ bezeichnet. Dadurch wird einerseits eine Mitschuld der Frauen* suggeriert, andererseits wird die dahinter stehende strukturelle Gewalt gegen Frauen* verschleiert. Mittlerweile hat bei den Presseorganen ein Bewusstseinswandel stattgefunden und immer häufiger werden Tötungsdelikte an Frauen* als das bezeichnet, was sie sind: Frauenmord oder auch Femizid.
Durch die Betrachtung der Häuslichen Gewalt als Privatangelegenheit, in die eine Einmischung nicht angezeigt scheint, sind bisher überwiegend Fachkräfte im Unterstützungsnetzwerk aktiv. Das Potential der Zivilgesellschaft bleibt weitgehend ungenutzt. Es gibt beispielsweise kein Präventionsprojekt, das Häusliche Gewalt adressiert. Fortbildungen für Fachkräfte und Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung erreichen die Zielgruppen nicht in ausreichendem Maße, da sie nicht kontinuierlich angeboten werden können.
Handlungsempfehlungen
Die bestehenden Projekte und Arbeitskreise sollten erweitert und fortgeführt werden. Eine Einbindung von GUSTL und des Netzwerkes Frühe Hilfen in die bestehenden Arbeitskreise zum Themenfeld Partnerschaftsgewalt wird empfohlen. Es wird angeregt, das Themengebiet Partnerschaftsgewalt in Berichten des Gesundheitsamtes (beispielsweise „Gesunde Städte Netzwerk“, Sozialpsychiatrischer Plan) zu berücksichtigen. Die bereits etablierten Aktivitäten anlässlich von Gedenk- und Aktionstagen sollten fortgeführt und durch weitergehende Kampagnen zur Sensibilisierung ergänzt werden.
Für die Zivilgesellschaft soll ab 2021 modellhaft an einem Standort der Gemeinwesenarbeit das Nachbarschaftsprojekt „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ eingeführt werden. Dieses Projekt dient der Prävention von Partnerschaftsgewalt und setzt sich zum Ziel, Gewaltbetroffene und soziale Netzwerke in Stadtteilen so zu stärken, dass Partnerschaftsgewalt enttabuisiert wird und Betroffene aktiv durch die Nachbarschaft unterstützt werden.
Zuletzt geändert am 19. April 2024