Konzepte und Leitlinien
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Konzepte und Leitlinien
Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzepte in Einrichtungen der Bildung, Erziehung und Betreuung sind ein jeweils auf die Einrichtung individuell ausgearbeitetes Sicherheitskonzept, welches in seiner Zielsetzung die Rahmenbedingungen gewaltpräventiv gestaltet, aber auch konkrete Handlungsanweisungen für den Gewaltfall vorgibt. Eine einheitliche gesetzliche Grundlage hierzu existiert nicht.
Bestehende Struktur
Ein Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums fordert die Entwicklung und ständige Aktualisierung eines Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzeptes von allen Schulen und legt einen Fragenkatalog vor, der zur Orientierung dient. Hier werden Leitfragen zu räumlichen und gestalterischen Aspekten, Aufklärung, Kooperation, sowie Umgang mit und nach Gewalttaten zur Unterstützung bei der Entwicklung des Konzeptes angeboten. Darüber hinaus sind die Schulen verpflichtet, eine Ansprechperson für die Zusammenarbeit mit der Polizei zu benennen. Die Vorhaltung eines solchen Schutzkonzeptes dient grundsätzlich der Sicherung des Raumes Schule und macht sich zusätzlich den Umstand zu Nutze, dass hier alle Kinder erreicht werden. Auch im außerschulschen Umfeld betroffene Kinder sollen hier einen Ort finden, an dem sie sich anvertrauen und Hilfe finden können.
Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertagesstätten
Eine vergleichbar eindeutige Verbindlichkeit für andere Einrichtungen gibt es nicht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter gab aber Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertagesstätten und zur Prävention und Intervention bei sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen heraus und beruft sich hierin auf das Kinderschutzgesetz, sowie die Pflicht der Qualitätsentwicklung. Die Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten ist damit als Aufgabe der Einrichtungen begründbar, gleichzeitig ergibt sich ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung für den Prozess.
Ohne Nachweis eines Kinderschutzkonzeptes ist es in der Stadt Oldenburg nicht möglich, eine Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte zu erhalten. Außerdem erarbeitete ein interdisziplinäres Team die Orientierungsgrundlage „Kita als sicherer Ort", die für Kindertagesstätten aller Träger innerhalb der Stadt Oldenburg ausgegeben wird. Schwerpunkt ist hierbei der Schutz vor grenzverletzendem Verhalten durch pädagogische Fachkräfte.
Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt in Schulen
Seit 2018 empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur die vorhandenen Präventionskonzepte um ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu ergänzen und hat dazu die „Handreichung für die Schulpraxis – Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in niedersächsischen Schulen“ zur Verfügung gestellt.
Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte
2016 hat das Gleichstellungsbüro in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern der Stadtverwaltung das „Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt Oldenburg“ entwickelt, das Gewaltprävention und Standards in Flüchtlingsunterkünften regelt. Der Fokus liegt auf der Prävention von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt in zentralen und dezentralen Flüchtlingsunterkünften.
Inklusive Stadtteilentwicklung
Seit 2019 besteht die Projektgruppe „Soziale Entwicklung Fliegerhorst“, die durch die enge Zusammenarbeit von Bau- und Sozialdezernat Leitlinien für eine inklusive Stadtteilentwicklung am Beispiel Fliegerhorst beschreiben soll. Die entwickelten Leitlinien sollen zukünftig auf weitere neu zu erschließende Stadtgebiete angewendet werden. In dieser Fachgruppe werden unter anderem Aspekte diskutiert, um Gewalt gegen Frauen* im öffentlichen Raum zu verhindern. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Das ist zu tun
- Überprüfung, ob alle Schulen ein „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ entwickelt haben.
- Leitfaden mit Planungsgrundsätzen für die Stadtplanung
- GIS-basiertes online-Meldesystem analog zum „Stadtplan zu Oldenburger Kultorten“ um bestehende „Angsträume“ und andere Problembereiche zu identifizieren, überprüfen und – soweit es möglich ist – zu beheben.
Zuletzt geändert am 19. April 2024