Tuberkulose-Beratung

Informationen und Beratung rund um Tuberkuloseerkrankungen

Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Es soll der Übertragung auf den Menschen vorgebeugt, eine Infektion mit Tuberkulose frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden. Deshalb nehmen wir frühzeitig zur erkrankten Person und ihrer Familie Kontakt auf.

Unsere Aufgaben

Wir beraten und betreuen Patientinnen und Patienten mit einer Tuberkuloseerkrankung sowie die Angehörigen und unterstützen sie bei Problemen, insbesondere während der Behandlungszeit. Außerdem ermitteln wir Kontaktpersonen von an Tuberkulose Erkrankten und beraten und untersuchen diese Kontaktpersonen.

Wir informieren und beantworten Fragen über die Tuberkuloseerkrankung, die Ansteckungswege, die Erkennung und die Behandlung. Wir beobachten die Entwicklung und die Verbreitung der Tuberkulose in der Bevölkerung und geben regelmäßige Informationen über die Landesbehörde an das Robert Koch-Institut weiter.

Ansprechpersonen

  • Herr Diers, Zimmer 0.40, Telefon: 0441 235-8659
  • Frau Orzessek, Zimmer 0.39, Telefon: 0441 235-8657
  • Fax: 0441 235-8620

Sprechzeiten

  • Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
  • Montag bis Donnerstag 13.30 bis 15.30 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Weiterführende Informationen

Zuletzt geändert am 29. August 2024