Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer gesucht
Verantwortungsvolle Aufgabe
Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörde der Stadt
Die Betreuungsbehörde der Stadt Oldenburg ist auf der Suche nach qualifizierten Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern, die bereit sind, Erwachsene mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung sowie psychischer Erkrankung im Alltag zu unterstützen. Diese wichtige Rolle umfasst die rechtliche Vertretung und Organisation für Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. „Die Arbeit als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer ist anspruchsvoll, aber auch sehr erfüllend. Man trägt dazu bei, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, sagt Eric Thormählen von der Betreuungsbehörde der Stadt Oldenburg. Derzeit arbeiten etwa 60 Berufsbetreuende mit der Stadt Oldenburg zusammen, der Bedarf ist aber deutlich höher.
Wie sieht die Arbeit Berufsbetreuender aus?
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer werden vom Betreuungsgericht Oldenburg bestellt und arbeiten in Selbstständigkeit daran, die Bedürfnisse und Lebensvorstellungen der betreuten Person zu berücksichtigen und möglichst umzusetzen. Dies beinhaltet beispielsweise die Organisation notwendiger Hilfen, das Stellen von Anträgen oder die Regelung finanzieller Angelegenheiten. Voraussetzung für eine Registrierung ist eine Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik, darüber hinaus bieten Sachkundelehrgänge die Möglichkeit sich entsprechend zu qualifizieren.
Wo gibt es weitere Informationen?
Interessierte erhalten weitere Informationen bei den Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde. Anfragen können per E-Mail an betreuungsbehoerde[at]stadt-oldenburg.de gesendet werden.
Was macht die Betreuungsbehörde der Stadt Oldenburg?
Die Betreuungsbehörde der Stadt Oldenburg ist zuständig für die Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren und Anhörung der Betroffenen, das Aufzeigen und die Vermittlung anderer Hilfemöglichkeiten sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für geeignete Betreuungspersonen. Darüber hinaus bietet die Behörde die Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen an und wirkt im Registrierungsverfahren gemäß Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) mit.
Zuletzt geändert am 29. August 2024