Stadtteilzentrum Westkreuz

Stadtteilzentrum Westkreuz

Am 12. November 2018 fand in der Aula der Berufsbildenden Schule Ammerländer Heerstraße ein Bürgerworkshop als Auftaktveranstaltung für die Erstellung einer Rahmenplanung für das Stadtteilzentrum Westkreuz statt.

Das Stadtentwicklungsprogramm step2025 beinhaltet als ein wichtiges Ziel die Stärkung und den Ausbau von Stadtteilzentren im Bereich der im Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) formulierten zentralen Versorgungsbereiche. Hierfür sollen für einen jeweils circa 200 Meter breiten Untersuchungsraum um die Versorgungsbereiche herum Rahmenpläne erstellt werden. Ziele der Rahmenpläne sollen die Entwicklung der Stadtteilzentren als Kristallisations- und Lebensmittelpunkte, die Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten, die Schaffung von Orten der Begegnung sowie eine mögliche Verbesserung der Erreichbarkeit sein. Zudem soll in den Rahmenplänen überlegt werden, welche Dienstleistungen in den Stadtteilzentren wo und wie ergänzt werden können und wo das Wohnen und welche Nutzungsmischung gefördert werden soll. Nachdem schon eine Reihe von Stadtteilzentren betrachtet worden sind und die Erarbeitung von Rahmenplanungen begonnen beziehungsweise bereits abgeschlossen wurde, soll der Fokus nunmehr auf dem Bereich „Westkreuz“, also rund um die BAB-Abfahrt Haarentor, liegen.

Zum Stadtteilworkshop waren alle Bürgerinnen und Bürger, Kaufleute, Werbegemeinschaften, Vereine etc. eingeladen. Die Bürgerinnen und Bürger brachten ihre Ideen und Visionen mit und diskutierten über die Zukunft des Stadtteilzentrums.

Hier finden Sie das Fotoprotokoll zum Stadtteilworkshop » (PDF 2,2 MB).

Dabei wurden folgende wesentliche Aussagen festgehalten:

  • Die Anwesenden fühlen sich in ihrem Stadtteilzentrum gut versorgt und loben das vorhandene gastronomische Angebot.
  • Der Einzelhandel dürfte gerne auch noch weiter ausgebaut werden.
  • Das bauliche Erscheinungsbild im eigentlichen zentralen Versorgungsbereich wird kritisiert. Allerdings wird hier auch die Möglichkeit gesehen, modern und höher zu bauen und die angrenzenden Wohnquartiere vor einer weiteren Verdichtung zu schonen.
  • Vorhandene Grünstrukturen entlang der Straßen (Straßenbäume) sollten gepflegt und ergänzt sowie Dachbegrünungen verstärkt geschaffen werden.
  • Ein öffentlicher Bürgertreffpunkt/Stadtteiltreff wird angeregt.
  • Ein kreativer Umgang mit dem trennenden Bauwerk der Autobahnbrücke durch Begrünung der Lärmschutzwände oder auch eine Unterbauung ist zu überlegen.
  • Eine heute noch vorhandene Lücke in der BAB-Lärmschutzwand führt in Teilen der nördlichen Wohnquartiere zu Verlärmung.
  • Es gibt ein Defizit an Parkplätzen, insbesondere für die Berufsschüler. Hier könnte ein Parkhaus eine Lösung sein.
  • Dem Radverkehr sollte noch mehr Priorität eingeräumt werden, indem an verschiedensten Orten konkrete Verbesserungen der Radwegeführung und der Sicherheit vorgenommen werden.

Wie geht es weiter?

Ein erster Bericht über den Verlauf des Workshops wurde im städtischen Ausschuss für Stadtplanung und Bauen in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 abgegeben. Es ist nun vorgesehen, die geäußerten Wünsche verwaltungsintern auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Auf Basis dieser Prüfergebnisse wird dann ein Maßnahmen- und Rahmenplan erstellt werden, der nach einer erneuten Ämterbeteiligung den Bürgerinnen und Bürgern zur Information und den politischen Gremien zum Beschluss vorgestellt werden soll.

Über die Umsetzung der sich aus der Rahmenplanung ergebenden Projekte und Maßnahmen entscheiden dann der Stadtrat beziehungsweise die zuständigen Ausschüsse.

Sollten Ihnen noch Ideen oder Anregungen einfallen, können Sie diese gerne schriftlich oder mündlich
(E-Mail/Telefon) vorbringen. Wir nehmen diese gerne auf, können aber, da im Verwaltungshandeln auch Beteiligungsprozesse stattfinden und wir nicht immer erneute „Schleifen drehen können“, nicht garantieren, dass spätere Anregungen Eingang in die Ergebnisse finden.

Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail unter 0441 235-3385 (Hauke Fuchs) oder hauke.fuchs[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 25. April 2024