Statistik

Kommunalstatistik

In der Statistikstelle der Stadt Oldenburg werden Daten aus der amtlichen Statistik des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, kurz LSKN und des Statistischen Bundesamtes sowie aus den Geschäftsstatistiken der Ämter, Fachdienste und Betriebe der Stadtverwaltung und von einigen Institutionen und Unternehmen erfasst, aufbereitet, fortgeschrieben und für andere Nutzer be­reitgestellt.

Die Daten der amtlichen Statistik des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik basieren auf gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken und beschreiben die Stadt Oldenburg insgesamt. Zusätzlich werden in vielen Ämtern der Stadtverwaltung Geschäftsstatistiken geführt. Besonders hervorzuheben ist die Einwohnerdatei des Bürgerbüros, die die wesentlichen Basisdaten zur Bevölkerung liefert. Diese Daten beziehungsweise ausgewählte Einzeldaten werden in der Statistikstelle gesammelt, geprüft und ausgewertet. So können Ergebnisse auch in verschiedenen Gliederungsebenen der Stadt Oldenburg gewonnen werden.

Die Einrichtung und das Bestehen der kommunalen Statistikstelle beruht auf den Vorschriften des Niedersächsischen Statistikgesetzes NStatG. Danach müssen die mit der Durchführung einer Kommunalstatistik befassten Gemeinden und Landkreise durch personelle, organisatori­sche Maßnahmen eine Trennung der für die Statistik zuständigen Organisationseinheiten von den anderen Organisationseinheiten sicherstellen. Diese erforderlichen Maßnahmen sind gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Statistikgesetzes in der Stadt Oldenburg durch eine Satzung geregelt. Diese wurde im Amtsblatt der Stadt Oldenburg (Oldb) am 20. Dezember 2010 veröffentlicht:

Satzung der Stadt Oldenburg über die Organisation und Abschottung der für die Statistik zuständigen Organisationseinheiten » (PDF, 213 KB)

Die Statistikstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Die ihr nach § 1 Abs. 3 NStatG bei der Durchführung von Bundes- oder Landesstatistiken übertragenen Aufgaben wahrzunehmen; sie gilt, sofern nicht Anderes bestimmt ist, als Erhebungsstelle.
  2. Statistische Erhebungen aufgrund von Satzungen nach § 2 in Verbindung mit § 3 NStatG vor­zubereiten, durchzuführen und auszuwerten.
  3. Einzelangaben, die ihr aufgrund von § 8 Abs. 2 NStatG oder bundesrechtlichen Vorschriften übermittelt werden, statistisch auszuwerten.
  4. Personenbezogene Daten aus dem Verwaltungsvollzug aufgrund von Satzun­gen nach § 2 in Verbindung mit 3 NStatG statistisch aufzubereiten.
  5. Statistische Datensammlungen und Instrumente aufzubauen, fortzuschreiben und zu pflegen sowie bereitzustellen.

Die vorgenannten Aufgaben werden nach den Maßgaben der Vorschriften zum Datenschutz durchgeführt. Die Bediensteten der Statistikstelle und gegebenenfalls vor Ort eingesetzte Erhebungsbeauftragte sind nach den Vorschriften über die statistische Geheimhaltung der Datenschutzgesetze besonders verpflichtet.

Kontakt: 0441 235-2655

Hier finden Sie die aktuellen Statistischen Daten online »

Stadtforschung

Aufbauend auf den Erkenntnissen und Daten der Kommunalstatistik werden von der Stadt Oldenburg auch Themen aus dem Bereich der Stadtforschung bearbeitet. Dazu zählt zum Beispiel das Zusammenstellen von relevanten generierten Daten für Sanierungsverfahren, die Berechnung von Umlandwanderungen und globalen Migrationsbewegungen, die Einwohner- und Haushaltsprognosen, die Vorhersage der Anzahl an Kindern in Wohngebieten für Schul- und Kita-Planungen oder die Ableitung von Einwohnerstrukturdaten.

Überall dort, wo bei Zukunftsplanungen die Einwohner eine zentrale Rolle spielen, wird die Statistikstelle für Forschungs-und Datenbereitstellungszwecke gefordert.

Hier finden Sie Informationen zur Einwohnerprognose »

Zuletzt geändert am 8. Februar 2023