Bauabschnitte – Bebauungspläne

Allgemeines

Das gesamte Gelände des Fliegerhorstes ist eine Kampfmittelverdachtsfläche. Um die Flächen der Allgemeinheit beziehungsweise den zukünftigen Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung stellen zu können, ist vor der neuen Nutzung eine Kampfmittelsondierung und -beseitigung notwendig. Dies ist bereits auf Teilbereichen des Fliegerhorstes geschehen. Um die Kampfmittelsondierung durchführen zu können, muss der Boden frei von Störstoffen sein. So müssen zum Beispiel alle alten Fernwärmeleitungen, die zu Bundeswehrzeiten der Versorgung des Fliegerhorstes mit Heizenergie dienten, aus dem Boden entfernt werden.

Bauabschnitte auf dem ehemaligen Gelände des Fliegerhorsts Oldenburg

Zuletzt geändert am 5. Mai 2023