Baudenkmal Wallkino
Rechtsgutachten liegt vor – Stadt will Erhaltungspflicht weiterhin durchsetzen
Enteignung hat wenig Aussicht auf Erfolg
Wie kann das seit dem Jahr 2007 leerstehende Wallkino vor dem Verfall geschützt werden? Immer wieder ist in der Vergangenheit die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt eingeschritten, um dem Eigentümer Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an dem Baudenkmal aufzuerlegen. Dabei wird es wohl auch in absehbarer Zukunft bleiben. Denn das weitreichende Mittel einer Enteignung bietet kaum Erfolgschancen. Zu diesem Fazit kam im Frühsommer 2023 ein Rechtsgutachten, das die Stadt Oldenburg in Auftrag gegeben hatte. „Ich bedauere das Ergebnis. Es kommt aber nicht unerwartet. Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um den Erhalt des denkmalgeschützten Wallkinos sicherzustellen“, kommentiert Oberbürgermeister Jürgen Krogmann das Gutachten.
Voraussetzungen für Enteignung liegt nicht vor
Nach Auffassung der Gutachter liegen die rechtlichen Voraussetzungen für den gravierenden Schritt einer Enteignung nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz noch nicht vor. Auch gebe es keine Möglichkeit, den Eigentümer mit der Begründung, dass von seinem Gebäude eine offenkundige Gefahr für Leib und Leben im öffentlichen Raum ausgehen würde, zu enteignen, heißt es im Gutachten. Aufgrund des hohen Stellenwertes des Grundrechtes auf Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) besteht nach Meinung der Experten zudem keine Aussicht auf eine entsprechende Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.
Substanzerhaltende Arbeiten
Die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen lasse eine Enteignung erst zu, wenn die Erhaltungspflicht nicht anders durchgesetzt werden kann. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Eigentümer des Baudenkmals Wallkino derzeit durchaus bereit, substanzerhaltende Arbeiten durchführen zu lassen – wenn auch nur auf nachdrückliche Aufforderung durch die Untere Denkmalschutzbehörde hin. Durch zahlreiche behördliche Anordnungen war es in der Vergangenheit gelungen, den Eigentümer zu einer Herstellung eines (äußeren) Gebäudezustands zu bewegen, der aktuell keine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt. Die Untere Denkmalschutzbehörde überprüft weiterhin in regelmäßigen Abständen den Zustand vor Ort.
Kompromisse denkbar
Für Oberbürgermeister Jürgen Krogmann sind Kompromisse bei einer möglichen Neunutzung der Immobilie unter Wahrung des Denkmalschutzes und wirtschaftlicher Vertretbarkeit denkbar. Veränderungen im Inneren des Gebäudes wären im Zuge eines Bauantrags zu prüfen. „Wir stehen der Entwicklung von Nutzungsideen und Vorschlägen zu Städtebau und Architektur offen gegenüber, können aber keinen Blanko-Scheck ausstellen. Es liegt uns nach wie vor nichts Konkretes vom Eigentümer vor.“
Ehemaliges Kino ist seit 2007 Baudenkmal
Das Wallkino ist seit 2007, dem Jahr seiner Schließung, als Einzelbaudenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen.
Zuletzt geändert am 2. September 2024