Rechnungsprüfungsamt

Kontrolle der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung muss genau wie jede oder jeder Berufstätige oder jedes Unternehmen, am Ende eines Jahres eine Aufstellung darüber machen, welche Einnahmen und Ausgaben sie hatte und was sie mit dem Geld gemacht hat. Diese Aufstellung nennt sich Bilanz. Früher wurde diese Aufstellung auch Jahresrechnung genannt. Daher kommt der Name unseres Amtes „Rechnungsprüfungsamt“ oder kurz RPA.

Eine unserer Aufgaben ist die Prüfung der Bilanz und damit die Kontrolle der Stadtverwaltung, ob sie mit dem Geld das gemacht hat, was der Rat der Stadt mit dem Haushaltsplan beschlossen hat. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird ein Bericht geschrieben und direkt dem Rat vorgelegt. Denn anders als die anderen Ämter der Stadtverwaltung sind wir unabhängig und direkt dem Rat unterstellt. Der Oberbürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung darf uns daher nicht vorschreiben, was wir machen sollen.

Wir achten auch darauf, dass sich die Beschäftigten der Stadtverwaltung bei ihrer Arbeit an die Gesetze halten und bei Anschaffungen oder bei Aufträgen, die die Stadt erteilt, sparsam mit dem Geld umgegangen wird. Zum Beispiel ob es überhaupt notwendig ist, dass etwas gekauft wird oder ob der Auftrag für den Bau einer Straße, eines Spielplatzes oder einer Sporthalle an die günstigste Firma vergeben werden soll und niemand durch Geld oder Geschenke versucht Entscheidungen zu seinem Vorteil zu beeinflussen. Es sollen schließlich alle Oldenburgerinnen und Oldenburger gleich behandelt werden und die gleichen Möglichkeiten haben.

Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung unsicher sind oder Fragen haben, helfen und beraten wir, damit schon von Anfang an alles richtig gemacht wird.

Zuletzt geändert am 2. Mai 2023