Straffällige Jugendliche

Gegen Gesetze verstoßen

Jugendhilfe im Strafverfahren

Gesetze sind wichtig, damit die vielen Menschen friedlich und glücklich zusammen leben können. Wenn du gegen ein Gesetz verstößt, wirst du von einem Richter bestraft. Welche Strafe du bekommen kannst steht in einem Buch, dem Strafgesetzbuch. Aber bei jungen Menschen ist das etwas anderes, als bei Erwachsenen. Junge Menschen denken häufig noch nicht so viel nach. Wenn sie zum Beispiel andere Menschen schlagen oder verletzen, Drogen verkaufen oder klauen, denken sie vorher manchmal nicht daran, wie schlimm das ist.

Junge Menschen stehen aber noch ganz am Anfang ihres Lebens. Sie sollen nicht so hart bestraft werden, wie Erwachsene. Deswegen gibt es ein extra Gesetz für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). Das Jugendgerichtsgesetz. Den Jugendlichen will die Richterin oder der Richter lieber einen „Denkzettel“ verpassen. Es ist dem Gericht wichtig, dass man aus der Sache etwas lernt und das nicht wieder macht. Das Gleiche gilt für Heranwachsende. Aber die kann die Richterin oder der Richter auch wie Erwachsene bestrafen. Das hängt davon ab, ob die Person eher wie ein Jugendlicher oder wie ein Erwachsener ist.

Was ist die Jugendgerichtshilfe?

Wenn ein junger Mensch gegen ein Gesetz verstoßen hat, kann er Hilfe bekommen. Der Jugendgerichtshilfe wird gesagt, welche jungen Menschen gegen Gesetze verstoßen haben. Dann schicken die Mitarbeiter dem Jugendlichen einen Brief, um sich für ein Treffen zu verabreden. Zu diesem Treffen muss man nicht kommen. Es ist aber sehr sinnvoll. Bei diesem Treffen bekommt man wichtige Informationen, Tipps oder auch eine Ermahnung. Die Eltern können hier mitkommen und sich auch schlau machen.Außerdem wird darüber gesprochen, wie man so lebt, was man in der Schule und der Freizeit macht oder welche Wünsche man für seine Zukunft hat. Wenn man dann zum Gericht muss, kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe mit. Sie oder er erzählt dem Gericht, wie du so lebst, damit es dich besser kennen lernt. Das ist wichtig, weil die Richterin oder der Richter dich ja nicht nur bestrafen will.

Die Jugendgerichtshilfe macht auch einen Vorschlag, welche Strafe sinnvoll wäre. Zur Erinnerung: Du sollst aus der Sache ja etwas lernen. Zum Beispiel kann man anstatt ins Gefängnis zu gehen gemeinnützige Arbeit machen. Das kann bedeuten, dass man im Stadtpark Müll aufsammelt. Oder man muss sich beim Opfer entschuldigen. Es kann auch sein, dass man an einem Sozialen Trainingskurs oder eine Betreuung teilnehmen soll. Diese Sachen bieten die „Ambulanten Maßnahmen“ an. Auch nach der Gerichtsverhandlung wird man von der Jugendgerichtshilfe begleitet.

Was sind ambulante Maßnahmen?

Ambulant? Ambulant kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „umhergehen“ oder „spazieren gehen“. Mit Maßnahmen sind die Angebote gemeint, an denen die jungen Menschen mitmachen können. Da die Mitarbeiter viel zusammen mit den jungen Menschen unterwegs sind und sich nicht nur im Büro treffen, heißt es „Ambulante Maßnahmen“. Es gibt soziale Trainingskurse. Dort trifft man sich vier Monate regelmäßig in einer Gruppe. Es wird darüber gesprochen, warum man gegen ein Gesetz verstoßen hat. Warum man andere Menschen verletzt. Was man gut kann und was man nicht so gut kann. Es wird über Gefühle, Freunde und Zukunft gesprochen. Es wird geübt, wie man in Zukunft keinen Ärger mehr mit der Polizei bekommt.

Bei einem Standortseminar werden diese Themen auch bearbeitet. Hier trifft man sich an zwei Abenden und einem Wochenende. Bei Betreuungen trifft man sich alleine mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Dann spricht man über Probleme mit Freundinnen, Freunden oder der Familie. Wenn man schon alleine wohnt oder zu Ämtern muss, bekommt man Hilfe. Bei Problemen in der Schule gibt es Unterstützung. Die Jugendgerichtshilfe erklärt dir vorher, was es alles gibt. Du kannst entscheiden, ob du bei einem Angebot mitmachen möchtest. Wenn dann die Richterin oder der Richter auch dafür ist, bekommst du diese Hilfe.

Hier findest du Unterstützung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren befindet sich im Stau 73 im dritten Stock. Der Eingang befindet sich gegenüber vom Arbeitsamt.

Wenn du ein Problem oder eine Frage hast, wende dich am besten an die allgemeine E-Mail-Adresse unter Jugendhilfe-im-Strafverfahren[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 2. Mai 2023