Lamberti-Kirche erstrahlt

Initiative der Stadt schafft eine akzentuierte Beleuchtung – Mittel aus „Perspektive Innenstadt“

Das ist spitze: Fassade und Türme der Lamberti-Kirche erstrahlen

Seit dem 28. November 2023 werden die Fassade und Türme der Lamberti-Kirche ins richtige Licht gerückt. Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und Pastor Dr. Ralf Hennings nutzten den Fototermin zur Eröffnung des Lamberti-Marktes 2023, um gemeinsam mit Lamberti-Engel Alegra erstmalig die Fassadenbeleuchtung der Lamberti-Kirche einzuschalten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dazu sagte Krogmann: „Bereits seit vielen Jahren besteht die Idee, auch die Lamberti-Kirche zu beleuchten. Auch dank der Fördermittel ist es gelungen, dieses Projekt nunmehr zu realisieren – und damit an zentraler Stelle die Attraktivität der Innenstadt zu steigern.“

Neben den Strahlern rund um die Kirche sorgt die dezente Turmbeleuchtung für ein wunderbares Erscheinungsbild, das Jahr für Jahr in der Vorweihnachtszeit die weihnachtliche Atmosphäre des Lamberti-Marktes noch mehr betont. Aber nicht nur: Denn die Beleuchtung wird nicht nur dem beliebten Oldenburger Weihnachtsmarkt dienen, sondern das Gesamtbild des Rathausmarktes dauerhaft prägen. 

Wer hat die Beleuchtung installiert?

Die elektrische Installation wurde von der ALVI GmbH & Co. KG aus Oldenburg durchgeführt, die gemeinsam mit der Kirchenverwaltung, dem Denkmalschutz und der Marktverwaltung eine kreative Lösung zur Umsetzung aller Interessen entwickelt hat. 

Mit welchen Mitteln wurde das Projekt gefördert?

Mit der Beleuchtung der Lamberti-Kirche vollendet sich das Förderprojekt „Weihnachtsbeleuchtung für den Lamberti-Markt und den Waffenplatz“, für das Mittel aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ bei der NBank beantragt wurden. Neben der Beleuchtung für die Lamberti-Kirche wurden Leuchtmittel am Schlossplatz, am Waffenplatz und der auf dem Weihnachtszauber platzierte Eye-Catcher mit dem „I ♥ OL“ finanziert. Die beantragte Gesamtfördersumme betrug 300.000 Euro, wobei ein zehnprozentiger Eigenanteil von der Stadt selbst finanziert wurde. 

Niedersächsisches Sofortprogramm

Zuletzt geändert am 17. Dezember 2024