Richtlinien
Sportförderrichtlinien
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2022 die Neufassung der Richtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) für die Förderung des Sports beschlossen. Sie sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die bisherigen Richtlinien in der Fassung vom 1. Januar 2021 wurden mit diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Richtlinien zur Nutzung des Marschwegstadions
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung vom 26. August 2024 die Neufassung der Richtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Überlassung und Entgelte zur Nutzung des Marschwegstadions beschlossen. Sie sind am 1. September 2024 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden die Regelungen zur Überlassung des Marschwegstadions in den Sportförderrichtlinien gestrichen.
Zuletzt geändert am 23. Oktober 2024