Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Berufswunsch Musikerin oder Musiker?
Wer ein Musikstudium beginnen möchte, muss bereits bei der Aufnahmeprüfung an der Musikhochschule mit umfassendem musiktheoretischen Wissen und instrumentaltechnischen Können glänzen. Auch in diesem Jahr gibt es daher wieder die Möglichkeit sich für einen Platz in der „Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA)“ der Musikschule der Stadt Oldenburg zu bewerben.
Das Programm wird vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert und beinhaltet kostenfreien Musiktheorie- und Gehörbildungsunterricht sowie Ensembleproben. Für die Zulassung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Hierbei sind auch interessierte externe Schülerinnen und Schüler eingeladen, um für die Aufnahme in die SVA vorzuspielen.
Die studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Die SVA ist eine studien- und berufsvorbereitende Ausbildung, die nach standardisierten Richtlinien des Verbands deutscher Musikschulen von der Musikschule durchgeführt wird. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen, die ein besonderes Interesse und Potenzial erkennen lassen, auf ein mögliches künstlerisches beziehungsweise pädagogisches Musikstudium oder auch auf eine in Erwägung gezogene musikbezogene Berufsausbildung vorzubereiten. Insbesondere bei älteren Schülerinnen und Schülern sollte eine entsprechende Eignung und Zielgerichtetheit erkennbar sein. In der SVA werden die individuellen Begabungen der aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber so gefördert, dass ihr musikalisches Potenzial und ihre Leistungsfähigkeit in besonderer Weise zur Entfaltung gebracht werden und eine gezielte Auseinandersetzung mit einem musikbezogenen Berufsziel ermöglicht wird.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung sowie an den einmal jährlich stattfindenden Zwischenprüfungen.
Aufnahmeprüfung
Um in die studienvorbereitende Ausbildung aufgenommen werden zu können, ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung erforderlich. Sie besteht aus einem praktischen Teil im instrumentalen beziehungsweise vokalen Hauptfach und einer kurzen Hörprüfung.
Im Hauptfach müssen Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen, die die Vielseitigkeit des Kandidaten erkennen lassen, mit einer Gesamtdauer von circa zehn Minuten vorgetragen werden. Bei der kurzen Hörprüfung wird berücksichtigt, dass unter Umständen noch keine umfassenden theoretischen Grundlagen vorhanden sind.
Unterricht
Die Belegung folgender Fächer sind für Schülerinnen und Schüler der SVA verpflichtend:
- Instrumentales beziehungsweise vokales Hauptfach (in der Regel 45 Minuten)
- Musiktheorie und Gehörbildung
- Ensemblespiel (zum Beispiel Jugendorchester)
- Instrumentales beziehungsweise vokales Nebenfach (empfohlen)
Für Schülerinnen und Schüler der SVA ist der Unterricht in Musiktheorie, Gehörbildung und Ensemblespiel entgeltfrei.
Bewerbung und Aufnahmeprüfung
Die Bewerbung erfolgt formlos per E-Mail durch Zusendung des ausgefüllten SVA Profilbogens » (PDF, 71 KB, barrierefrei)
Rückfragen
Für eventuelle Rückfragen können Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer 0441 235-2766 bei Philipp Schlüchtermann, stellvertertender Leiter der Musikschule, melden.
Zuletzt geändert am 14. Dezember 2023