Häufig gestellte Fragen
Muss ich in meiner Wohnung/in meinem Haus Rauchmelder anbringen und wenn ja, wo sind sie am geeignetsten?
Eine Rauchmelder-Pflicht besteht in Privathäusern in allen Fluren sowie Kinder- und Schlafzimmern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Rauchmelder retten Leben »
Wie kann ich selbst im Notfall alarmiert werden?
Mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN » können Sie im Falle einer sich anbahnenden Katastrophe oder Notfallsituation informieren lassen. Näheres siehe auch unter dem Navigationspunkt Katastrophenschutz »
Wie kann ich zum Lebensretter werden?
Über die in der Stadt Oldenburg verfügbare App „Corhelp3r“ können Sie sich registrieren und werden Lebensretter für ihre Mitmenschen. Im Falle eines Notfalls mit notwendiger Reanimation alarmiert die Leitstelle also nicht nur ihre Rettungsmittel, sondern sendet den Einsatz auch an die App, die die nächstgelegensten zwei Ersthelferinnen und Ersthelfer ortet und alarmiert. Während eine Helferin oder ein Helfer direkt zum Notfallort gelotst wird, schickt die App die zweite oder den zweiten zunächst zum nächsten AED-Gerät, also einem mobilen Defibrillator, um diesen dann zum Einsatzort zu bringen. Gemeinsam sollen die Helferinnen und Helfer dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die lebenswichtigen Reanimationsmaßnahmen umsetzen.
Die App „CorHelp3r“ gibt es kostenlos für iOS und Android. Zur Freischaltung bedarf es lediglich eines Nachweises eines Erste Hilfe-Kurses, der nicht älter als zwei Jahre ist. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.projekt-erleben.de »
Kann ich Gewässer betreten, sobald diese zugefroren sind?
Die Stadt Oldenburg warnt dringend davor, zugefrorene Gewässer zu betreten. Gegen ein gefahrloses Betreten von Eisflächen bestehen erst dann keine Bedenken, wenn eine Eisstärke von 15 Zentimetern erreicht ist. Beim Betreten dünnerer Eisflächen besteht Lebensgefahr durch Einbrechen und Ertrinken.
Die Stadt weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf eigene Gefahr geschieht. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte tragen die Verantwortung für ihre Kinder.
Müssen meine Kinder bei Schnee und Glatteis in jedem Fall zur Schule?
Wenn es nachts stark geschneit oder sich Glatteis gebildet hat, prüfen Feuerwehr, Polizei und VWG, ob die Schule wie gewohnt beginnen kann oder ob es zu gefährlich ist, die Schülerinnen und Schüler loszuschicken. Können die Busse nicht fahren, kann auch die Schule nicht wie gewohnt beginnen. Die Stadt Oldenburg gibt in diesem Fall über Radiostationen und andere Medien sowie über die Website und die KATWARN-APP » bekannt, dass die Schülerinnen und Schüler erst zur dritten Stunde erscheinen müssen. Üblicherweise wird dies am frühen Morgen entschieden.
Bürgerinnen und Bürger können sich ebenso über das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444 informieren. Auch wenn bei verspätetem Schulbeginn vor der dritten Stunde kein regulärer Unterricht stattfindet, sind die Schulen geöffnet und stellen eine Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler sicher.
Darf ich sogenannte Himmelslaternen aufsteigen lassen?
Die nach dem Start nicht mehr kontrollierbaren Himmelslaternen gefährden den Flugverkehr und können, wie bereits geschehen, nach dem Niedergehen Brände verursachen. Aus diesem Grund hat der Niedersächsiche Innenminister durch Verordnung verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.
Zuletzt geändert am 8. Oktober 2024