City-Wache/ZAD
City-Wache
Zentraler Außendienst lebt in „Wohngemeinschaft“ mit der Polizei
Eine „City-Wache“ und die damit verbundene Sicherheitspartnerschaft zwischen Stadt und Polizei sorgen nunmehr seit dem Jahr 2006 für mehr Sicherheit und Ordnung in Oldenburg. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle bieten zu können, teilen sich rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Außendienstes (ZAD) der Stadt und rund 70 Polizistinnen und Polizisten des Einsatz- und Streifendienstes II gemeinsam das denkmalgeschützte Gebäude Wallstraße 14 (Ecke Heiligengeistwall).
Ziel der engen Zusammenarbeit ist die Verbesserung von Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Durch die Präsenz der städtischen Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sollen das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und die Lebensqualität erhöht werden. Durch die räumliche Nähe erfolgen Abstimmung und Kommunikation zwischen Polizei und Stadt optimal. Den Bürgerinnen und Bürgern bietet die City-Wache kurze Wege: Sie finden unter einem Dach die richtigen Ansprechpartnerinnen und -partner für alle Anliegen rund um Sicherheit und Ordnung.
Mehr Sicherheit und zusätzlicher Service
Seitens der Stadt arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Verkehrsüberwachung im Quartier an der Wallstraße. Zu erkennen sind die städtischen Bediensteten an ihrer einheitlichen dunkelblauen Dienstbekleidung. Die Mitarbeiter sorgen nicht nur für mehr Sicherheit, sondern bieten den Bürgern auch zusätzlichen Service. „Wer Informationen oder Hilfe braucht, illegal abgeladenen Müll oder ein Graffiti entdeckt hat, kann sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Außendienstes wenden“, so Michael Lorenz, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes.
Kontakt
- Hier finden Sie die Kontaktdaten des Zentralen Außendienstes der Stadt Oldenburg »
- Die Polizeitstation in der City-Wache erreichen Sie unter der Telefonnummer 0441 790-0
Zuletzt geändert am 8. Oktober 2024