Stadt plädiert für Erhalt von Oldb

Oldenburg (Oldenburg) wird zu Oldenburg (Oldb)

Laut Landesgesetz ist die Antwort eindeutig: Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz wird unsere Stadt als „Oldenburg (Oldenburg)“ geführt. Hier vor Ort wird allerdings seit Jahrzehnten die abgekürzte Schreibweise „Oldenburg (Oldb)“ verwendet, sie ist Teil der städtischen Identität. Diese Diskrepanz besteht bereits seit rund 50 Jahren und geht vermutlich – ganz eindeutig zu klären ist es nicht – auf einen Übertragungsfehler während der Gebietsreformen in den 1970er Jahren zurück.

Die Kommunalaufsichtsbehörde fordert inzwischen eine Anpassung der städtischen Hauptsatzung an die Schreibweise im Landesrecht – was weitreichende Folgen hätte. Eine Umstellung der Namensbezeichnung auf Stadt Oldenburg (Oldenburg) würde erheblichen Aufwand sowohl bei der Stadtverwaltung als auch weiteren öffentlichen wie privaten Stellen bedeuten. Neben dem finanziellen Aufwand sprechen aus Sicht der Stadt auch Gründe der Akzeptanz gegen eine Änderung der bisherigen Namensführung.

Wie geht die Stadt jetzt vor?

Die Stadt Oldenburg wird beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport einen Antrag auf Änderung des Namens von Oldenburg (Oldenburg) in Oldenburg (Oldb) stellen. In enger Abstimmung mit dem Ministerium soll damit der § 14 Absatz 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugunsten der bisher üblichen städtischen Namensführung geändert werden. Der Rat hat dem Antrag auf Änderung am Montag, 26. August 2024, einstimmig zugestimmt.

Wie ist die abweichende Namensführung entstanden?

Die Gründe, warum die Stadt Oldenburg in der Kommunalverfassung als „Oldenburg (Oldenburg)“ geführt wird, konnten auch mit Hilfe der Archive der Stadt und des Ministeriums nicht vollständig aufgeklärt werden. Seitens der Stadtverwaltung wird davon ausgegangen, dass die abweichende Schreibweise im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz beziehungsweise der Vorgängerregelung der Niedersächsischen Gemeindeordnung auf ein Versehen im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse der Gebietsreformen der 1970er Jahre zurückzuführen ist.

Fest steht, dass die Stadt Oldenburg seit 1946 in ihrer Hauptsatzung die Bezeichnung Oldenburg (Oldb) nutzt. Nach eigenen Recherchen war die Bezeichnung auch zuvor bereits gebräuchlich. So wurde in einem Originalbriefkopf aus dem Jahr 1939, in Protokollen der Finanzbeiräte aus dem Jahr 1941 sowie einem Dokument der Militärregierung von 1945 die Schreibweise ebenfalls genutzt. Die genaue Einführung der Abkürzung ließ sich jedoch nicht feststellen.

Beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport wird die Rechtsauffassung vertreten, dass der Name der Stadt „Oldenburg (Oldenburg)“ ist. Zur Begründung wird auf § 19 Absatz 1 Satz 1 NKomVG verwiesen, wonach jede Kommune ihren bisherigen Namen führe. Der „bisherige“ Name sei der Name, den die Kommune zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kommunalverfassungsgesetzes am 1. November 2011 geführt habe. Die Erwähnung in einem Gesetz, insbesondere in den Gesetzen zur Verwaltungs- und Gebietsreform, käme einer Feststellung des Namens durch den Gesetzgeber gleich. Die Stadt Oldenburg (Oldenburg) sei bereits im Gesetz über die Oldenburgische Landschaft vom 27. Mai 1974 in dieser Schreibweise erwähnt worden, ebenso in Artikel II 1. Abschnitt § 2 Absatz 2 Nummer 4 des Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977. Damit sei die Schreibweise der Stadt mit „Oldenburg (Oldenburg)“ festgelegt.

Warum will die Stadt an der Bezeichnung Oldenburg (Oldb) festhalten?

Unter anderem aus Gründen der Tradition und Identität möchte die Stadt Oldenburg an der Kurzbezeichnung festhalten: Die Schreibweise wird seit Jahrzehnten verwendet und ist Teil der städtischen Identität. Ein wichtiger Grund ist allerdings auch die Kosteneffizienz: Eine Umstellung auf „Oldenburg (Oldenburg)“ würde erhebliche Kosten verursachen, allein für die Stadtverwaltung wäre mit über 10 Millionen Euro zu rechnen. Gleichzeitig möchte man unnötige Bürokratie vermeiden: Die Beibehaltung der etablierten Schreibweise verhindert einen aufwendigen Verwaltungsakt. Letztendlich dient diese Variante ebenfalls den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, indem Kontinuität gewahrt und Verwirrung vermieden wird. Die Stadt Oldenburg wird die langjährige juristische Unklarheit zur Namensführung bürgerfreundlich, pragmatisch und kosteneffizient lösen.

Ein kurzes Video zur Erklärung der Namensdebatte gibt es auch auf dem städtischen Instagram-Kanal @stadt.oldenburg » (Nur mit Instagram-Zugang möglich).

Zuletzt geändert am 27. August 2024