Maßnahmenpaket Verkehrsträgerübergreifende Maßnahmen

Das plant die Stadt hinsichtlich verkehrsträgerübergreifender Maßnahmen

Jedes Maßnahmenpaket enthält unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen, für deren Umsetzung verschiedene Ämter/Bereiche der Stadt Oldenburg zuständig sind. Diese Zuständigkeit richtet sich nach der inhaltlichen Kompetenz. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen und ihr aktueller Umsetzungsstand dargestellt.

Mobilitätsmanagement

Eine Kooperation mit Zielgruppen (zum Beispiel Elternbeiräte) wird anvisiert, um für unterschiedliche Lebenssituationen Spezialangebote oder Pilotprojekte zu entwickeln. Beispiele hierfür sind Freizeittickets für Jugendliche, ÖPNV- und Carsharing-Vergünstigungen bei Familiengründungen oder für „Neubürgerinnen und Neubürger“.


Multifunktionale Hauptverkehrsstraßen

Die Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) soll in Kombination mit dem Mobilitätsplan Oldenburg 2030 » (ehemals „Rahmenplan Mobilität und Verkehr (RMV) 2030“) reduziert werden, um die Benutzung der Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmenden zu ermöglichen. Das Tempo soll dabei beispielsweise durch die Veränderung des Belags oder durch eine Fahrbahnverengung reduziert werden. Maßnahmen wie höhengleiche Anlagen und Ausschilderungen sollen die Benutzung der Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmenden ermöglichen.


Verkehrsleitsysteme

Öffentlicher Verkehr und Radverkehr sollen durch Verkehrslenkungsmaßnahmen bevorzugt werden. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass Busse im gleichen Stau stehen wie Pkw. Die Vorrangschaltung für Busse zum Vorteil des Umweltverbundes und Busspuren besteht.


Einfahrbeschränkungen im Innenbereich

Zu Einfahrbeschränkungen im Innenbereich soll ein Monitoring der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Demnach sollen Einfallstraßen ab dem Bundesautobahnring nur für bestimmte Fahrzeuge (zum Beispiel ÖPNV, Taxis, emissionsarmer Lieferverkehr) umgewandelt werden. Diese Maßnahme hat das Ziel, den Pkw-Verkehr im Innenbereich nach dem Vorbild von Groningen zu reduzieren.


Mobilitätsstationen

Multimodale Mobilitätsstationen mit der Möglichkeit zur Ausleihe von Fahrrädern, E-Bikes, E-Rollern und E-Autos sollen konzipiert und umgesetzt werden. Bedacht werden sollen unter anderem die Möglichkeiten zur Ausleihe von Fahrrädern, E-Bikes wie auch die Wahrnehmung von Carsharing-Angeboten. Dabei ist die Anbindung an den ÖPNV und das Einbinden von möglichen Betreibern notwendig. Weitere Informationen hierzu liefert das Teilkonzept „Mobilitätsstationen“ des Mobilitätsplan Oldenburg 2030 » (ehemals „Rahmenplan Mobilität und Verkehr (RMV) 2030“).


Zuletzt geändert am 10. April 2024