Maßnahmenpaket Fuß- und Fahrradverkehr
Das plant die Stadt hinsichtlich des Fuß- und Fahrradverkehrs
Jedes Maßnahmenpaket enthält unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen, für deren Umsetzung verschiedene Ämter/Bereiche der Stadt Oldenburg zuständig sind. Diese Zuständigkeit richtet sich nach der inhaltlichen Kompetenz. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen und ihr aktueller Umsetzungsstand beim Fuß- und Fahrradverkehr dargestellt.
Fahrradgerechter Ausbau zentraler Verbindungen
Straßen sollen fahrradgerecht ausgebaut werden – ähnlich wie die Straße Haarenufer – in alle Richtungen, um eine ganzheitliche Struktur zu erreichen. Die Verbindungen sollen so konzipiert werden, dass sie als Radschnellwege in die wichtigsten Orte des Umlandes verlängert werden können.
Barrierefreiheit & Sicherheit Fußverkehr
Fußgängerbewegungsfreiheit in Hauptverkehrsstraßen soll zum Beispiel durch Querungsmöglichkeiten und Berücksichtigung der Fußgängerbelange bei gemeinsamer Führung mit Radverkehr unterstützt werden.
Raumerweiterung Fuß- und Radverkehr
Mehr Raum für den Radverkehr sowie Fußgängerinnen und Fußgänger soll im Stadtgebiet Oldenburgs geschaffen werden. Dies soll auch zu Lasten des ruhenden/fließenden Kfz-Verkehrs umgesetzt werden, z.B. durch Entfall ruhenden Verkehrs zugunsten breiterer Geh- und Radwege.
Fahrradabstellanlagen & Fahrradstationen
Fahrradabstellanlagen und gesicherten Abstellanlagen (z.B. Fahrradkäfige, Fahrradboxen etc.) sollen geschaffen, saniert, instandgehalten und modernisiert werden.
Fahrradverleihsysteme
Kosten, Nutzen und Spezifika der Maßnahme „OLi-Bike“ sollen evaluiert und angebotsorientiert qualitativ und quantitativ ausgeweitet werden. Außerdem soll ein Vergleich mit Systemen anderer Städte vorgenommen werden.
Hier geht es zur Webseite des Fahrradverleihs OLi-Bike »
Bike+Ride
Carpooling und/oder Mitfahrgemeinschaften sollen durch hochwertige Fahrradstellplätze gefördert werden. Diese Maßnahme wird als ständige Aufgabe im Zuge des Mobilitätsplan Oldenburg 2030 » (ehemals „Rahmenplan Mobilität und Verkehr (RMV) 2030“) umgesetzt.
Fahrradzonen
Mögliche Gebiete sollen ermittelt werden, die sich als Fahrradzone eignen. In diesen dürfen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer immer nebeneinanderfahren und die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 Stundenkilometern. Fahrradzonen sollen großflächig attraktive Bedingungen für die Fahrradnutzung bieten.
Zuletzt geändert am 10. April 2024