Maßnahmenpaket Fuß- und Fahrradverkehr
Das plant die Stadt hinsichtlich des Fuß- und Fahrradverkehrs
Jedes Maßnahmenpaket enthält unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen, für deren Umsetzung verschiedene Ämter/Bereiche der Stadt Oldenburg zuständig sind. Diese Zuständigkeit richtet sich nach der inhaltlichen Kompetenz. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen und ihr aktueller Umsetzungsstand beim Fuß- und Fahrradverkehr dargestellt.
Fahrradgerechter Ausbau zentraler Verbindungen
Barrierefreiheit & Sicherheit Fußverkehr
Raumerweiterung Fuß- und Radverkehr
Fahrradabstellanlagen & Fahrradstationen
Fahrradverleihsysteme
Kosten, Nutzen und Spezifika der Maßnahme „OLi-Bike“ sollen evaluiert und angebotsorientiert qualitativ und quantitativ ausgeweitet werden. Außerdem soll ein Vergleich mit Systemen anderer Städte vorgenommen werden.
Hier geht es zur Webseite des Fahrradverleihs OLi-Bike »
Bike+Ride
Carpooling und/oder Mitfahrgemeinschaften sollen durch hochwertige Fahrradstellplätze gefördert werden. Diese Maßnahme wird als ständige Aufgabe im Zuge des Mobilitätsplan Oldenburg 2030 » (ehemals „Rahmenplan Mobilität und Verkehr (RMV) 2030“) umgesetzt.
Fahrradzonen
Mögliche Gebiete sollen ermittelt werden, die sich als Fahrradzone eignen. In diesen dürfen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer immer nebeneinanderfahren und die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 Stundenkilometern. Fahrradzonen sollen großflächig attraktive Bedingungen für die Fahrradnutzung bieten.
Zuletzt geändert am 10. April 2024